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Magdeburg, den 18.03.2010

TOP 3 Landtagssitzung am 18. März 2010 Beantwortung der Kleinen Anfrage "Gartenabfallverordnung" Aeikens: Verfahren hat sich bewährt

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 049/10 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 049/10 Magdeburg, den 18. März 2010 TOP 3 Landtagssitzung am 18. März 2010 Beantwortung der Kleinen Anfrage "Gartenabfallverordnung" Aeikens: Verfahren hat sich bewährt Magdeburg. Nach Auffassung von Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens hat sich die in Sachsen-Anhalt seit 1993 geltende Regelung zur Verbrennung von Gartenabfällen bewährt. Damals sind Landkreise und kreisfreie Städte ermächtigt worden, Ausnahmen vom Verbrennungsverbot für pflanzliche Gartenabfälle zu erlassen. Aeikens sagte auf der Landtagssitzung am Donnerstag: ¿Die Landkreise spiegeln auch die regionale Vielfalt Sachsen-Anhalts wieder. Deshalb macht es Sinn, dass sie über  Ausnahmen vom Verbrennungsverbot in eigener Regie entscheiden können.¿ Aeikens betonte, die Landkreise müssten dabei die entsprechenden Gesetzlichkeiten (Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz) berücksichtigen. Die Anstrengungen für eine hohe Luftqualität dürfen nicht durch qualmende Gartenfeuer zunicht gemacht werden. So sollte etwa klar geregelt sein, dass nur trockene Gartenabfälle verbrannt werden dürften. Derzeit gilt in sechs Landkreisen bzw. kreisfreien Städten das Verbrennungsverbot: Salzlandkreis, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis, Dessau-Roßlau, Magdeburg und Halle. Im Landkreis Börde ist die Verbrennung von Gartenabfällen nur zeitlich stark eingeschränkt möglich. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de

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