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Halle (Saale), den 26.03.2010

Artikel aus der MZ Nebra vom 17.3.2010

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 041/10 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 041/10 Halle (Saale), den 18. März 2010 Artikel aus der MZ Nebra vom 17.3.2010 ¿Permanenter Gestank auch in Winterzeit¿ Vorwürfe haltlos ¿ Unterstellungen nicht hinnehmbar In der gestrigen Ausgabe der Nebraer MZ werden seitens der Bürgerinitiative Reinsdorf und des Reinsdorfer Bürgermeisters Vorwürfe gegen das Landesverwaltungsamt (LVwA) wiedergegeben, die wir nicht willens sind, hinzunehmen. In dem Artikel ¿Schweinemast Reinsdorf - Permanenter Gestank auch in Winterzeit¿ wird dem Landesverwaltungsamt vorgeworfen, dass zum einen Beschwerden (wegen Geruchs- und Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit einer Gülleausbringung) im LVwA nicht entgegengenommen wurden, und zum anderen in dem Genehmigungsverfahren für die Anlage nicht berücksichtigt wurde, dass die so genannte Begüllungsfläche im Trinkwasserschutzgebiet Ziegelrodaer Forst liege. Der Vorwurf des Herrn Sven Gurol von der Reinsdorfer Bürgerinitiative, im Genehmigungsverfahren sei ¿¿ Begüllungsfläche von 1100 Hektar hingenommen worden und es anscheinend niemanden interessiert habe, dass die Bewirtschaftungsflächen der Hügelland KG im Trinkwasserschutzgebiet Ziegelrodaer Forst liegen¿, zeugt von Unkenntnis. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist dieser Sachverhalt geprüft worden. Die Ackerflächen, auf die Gülle aufgebracht werden darf, liegen nicht innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes. Für alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Gülleausbringung (Düngemittelverordnung) stehen, ist der Landkreis zuständig . Sie waren weder Gegenstand des Genehmigungsverfahrens, noch hat das LVwA diesbezügliche Prüfrechte. Der Darstellung, dass Beschwerden über Geruchsbelästigungen seitens des Landesverwaltungsamtes nicht entgegengenommen wurden, da ¿¿ sich alle Verantwortlichen in Beratungen oder außer Haus befanden¿, widerspreche ich entschieden und mit Nachdruck. Nachweislich wurden an besagtem Tag, dem 04.03.2010, mehrere Beschwerden durch Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes entgegengenommen. Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht wurde der zuständige Landkreis Burgenlandkreis aufgefordert,  den Beschwerden im Zusammenhang mit der Gülleausbringung nachzugehen und das LVwA über das Ergebnis zu unterrichten. Das Ergebnis dieser Überprüfung wurde dem LVwA  am 15.03.2010 übergeben. Danach wurden durch den Landkreis keine Verstöße gegen die Düngemittelverordnung durch das o. g. Unternehmen festgestellt. Hier teilte der Burgenlandkreis mit, dass während des besagten Zeitraums andere landwirtschaftliche Unternehmen Gülle auf Flächen um Reinsdorf aufgebracht haben. Weitere Überprüfungen durch das LVwA haben allerdings ergeben, dass aus der Schweinemastanlage Gülle in der Zeit vom 02.03.2010 bis 05.03.2010 auch nachts abgefahren wurde. Damit liegt ein Verstoß gegen eine Nebenbestimmung des Bescheides vor, die den Fahrverkehr während der Nachtzeit untersagt. Das LVwA hat ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Der Betreiber muss sich für dieses rechtswidrige Verhalten verantworten. Insofern sind Vorwürfe hinsichtlich einer uns unterstellten Untätigkeit ebenso haltlos. Betreffs der durch Bürgerinnen und Bürger angezeigten Gerüche haben wir festgestellt, dass während der strittigen Zeit in einem Lagerbehälter ständig Gülle aufgerührt wurde. Durch diese Tätigkeit kann es vorübergehend zu Geruchs- und Lärmbelästigungen kommen. Im Genehmigungsbescheid ist festgelegt, dass derartige Tätigkeiten nur ausgeführt werden dürfen, wenn die Wettersituation und die Windrichtung dies zulassen. Nach den vorliegenden Wetterdaten wurde zu Beginn der Tätigkeit diese Nebenbestimmung eingehalten. Zum Ende der Tätigkeit änderte sich die Wettersituation, sodass nicht auszuschließen ist, dass es zu Geruchsbelästigungen kam. Hier erfolgt derzeit eine Überprüfung. Falls sich herausstellen sollte, dass die durch uns im Genehmigungsbescheid festgesetzten Auflagen nicht eingehalten wurden, muss der Betreiber auch hier mit Konsequenzen rechnen. Bürgerinitiativen haben selbstverständlich das Recht auf eine polemisch und konfrontativ ausgerichtete Kommunikation. Die vorgebrachten Argumente dürfen nur nicht falsch sein. Dagegen werden wir uns wehren. Im vorliegenden Fall sind sie falsch, deshalb nehmen wir für uns in diesem Fall einmalig in Anspruch, den Vorwürfen öffentlich zu widersprechen. Dies stellt im Rahmen laufender Verfahren eine Ausnahme dar. Die vorliegende Erklärung ist nur in vollständiger Form zu verwenden. Hintergrund Der Hügelland KG wurde mit Bescheid vom 20.10.2009 die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Halten von Sauen und Mastschweinen mit insgesamt 1940 Tierplätzen und dazugehörenden Ferkeln erteilt. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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