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Halle (Saale), den 26.03.2010

Landesverwaltungsamt prüft Anträge auf Förderung zu Einhundert Prozent

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 020/10 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 020/10 Halle (Saale), den 26. Februar 2010 Landesverwaltungsamt prüft Anträge auf Förderung zu Einhundert Prozent Bezug nehmend auf den Artikel ¿Restrisiko und Vertrauen¿ in der heutigen Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung ist es zu einer Fehlformulierung gekommen, die in der Öffentlichkeit einer dringenden Korrektur bedarf. In besagtem Artikel wird behauptet, dass ¿nur 20 Prozent der Anträge von Unternehmen, die beim Land eine Förderung für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter beantragen¿, vom Landesverwaltungsamt genau geprüft werden können. Diese Darstellung ist falsch. Richtig ist hingegen, dass selbstverständlich Anträge auf Gewährung von Fördermitteln zu Einhundert Prozent geprüft werden. Dies gilt im Übrigen für alle Fördermittelbereiche des Hauses. Anhand einer so genannten Risikowert-Analyse für die erfolgten Bewilligungen der Jahre 2008/09 ist festgestellt worden, dass anschließend rund 20 Prozent der bereits genehmigten Maßnahmen bei laufendem Betrieb durch Vorortkontrollen einer zusätzlichen Prüfung unterzogen werden müssen. Im Jahr 2008/09 wurden beispielsweise rund 1200 Anträge auf Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Landesverwaltungsamt gestellt und davon rund 1000 Bewilligungen ausgesprochen. Die Anträge werden dann nach verschiedenen Aspekten geprüft. So werden Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Maßnahmen als auch der zeitliche Umfang der Fortbildungen im Sinne der Angemessenheit hinterfragt. Nach positiver Bewertung aller Zuwendungsvoraussetzungen wird ein entsprechender Zuwendungsbescheid erteilt. Die Risikowert-Analyse umfasst zahlreiche Prüfpunkte. So sind zum Beispiel Maßnahmen mit einer Förderung von über 100.000 Euro, mehr als 15 Teilnehmern pro Unternehmen oder bei mehr als 7 durch eine Firma beantragte Qualifizierungs-Module, um nur einige Prüfkriterien zu nennen, zusätzlich einer Vor-Ort-Kontrolle zu unterziehen. ¿Natürlich gehen wir zuerst einmal davon aus, dass sich die Fördermittel beantragenden Unternehmen rechtskonform verhalten und den Steuerzahler nicht vorsätzlich betrügen wollen. Letztendlich haben wir es hier mit einigen ¿Schwarzfahrern¿ und damit einem kaum zu verhindernden Restrisiko zu tun.¿, erklärt Pressesprecherin Denise Vopel. Bei einigen der durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen im Jahr 2008 stieß das Landesverwaltungsamt auf Ungereimtheiten, weshalb es die Vorgänge zur strafrechtlichen Überprüfung ab November 2008 der Staatsanwaltschaft übergab. Neben der Ermittlungstätigkeit der Polizeibehörden, in deren Ergebnis am Mittwoch eine landesweite Razzia durchgeführt wurde, prüft das Landesverwaltungsamt die Rückforderung  ausgereichter Fördermittel in weiteren Fällen. Zwei Rückforderungsbescheide in einer Höhe von rund 1 Million Euro hat das Landesverwaltungsamt bereits Mitte Januar 2010 erlassen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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