Planfeststellungsverfahren Ostumfahrung Wittenberg abgeschlossen
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 044/10 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 044/10 Halle (Saale), den 24. März 2010 Planfeststellungsverfahren Ostumfahrung Wittenberg abgeschlossen 1. Planungsabschnitt in den Gemarkungen Wittenberg und Leetza im Landkreis Wittenberg genehmigt Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der B 2n, PA 1, Ostumfahrung Wittenberg ist abgeschlossen. Das Landesverwaltungsamt hat dem Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, Niederlassung Ost, das Baurecht erteilt. Die festgestellte Baumaßnahme umfasst den Neubau der B 2n als Teil der Ostumfahrung der Stadt Wittenberg. Die Streckenlänge beträgt 747 m. Siehe beigefügte Karte Das Bauvorhaben B 2n Ostumfahrung Wittenberg, Planungsabschnitt 1, ist Bestandteil der Ortsumgehung Wittenberg ¿ Pratau ¿ Eutzsch. Diese Ortsumgehung soll die B 2 nördlich von Wittenberg mit der B 2 (Eutzsch-Leipzig) und mit der B 100 südlich von Eutzsch verbinden. Angebunden werden das Stadtgebiet von Wittenberg und die B 187. Die Ostumfahrung dient der Entlastung des dicht bebauten Stadtgebietes der Lutherstadt Wittenberg vom Nord-Süd- und dem Nord-Ost-Verkehr. Die Ostumfahrung Wittenberg gliedert sich in 3 Teilabschnitte und hat eine Gesamtlänge von 5,7 km. Der hier planfestgestellte Abschnitt (Planungsabschnitt 1) ist 747 m lang. Die Fahrbahn wird in einem Straßenquerschnitt RQ 10,5* mit 3,50 m Fahrbahnbreite sowie mit auf 0,50 m verbreitertem Randstreifen hergestellt. Auf der südlichen Seite der Fahrbahn der B 2n, sowie am östlichen Fahrbahnrand im Bereich des Anschlusses der Elsterstraße wird ein straßenbegleitender Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,25 m geführt. Am Ende des geplanten Wendehammers im Norden der abgekröpften Thomästraße wird ein Geh-/Radweg in Richtung Norden bis zur B 2n weitergeführt. Der Geh-/Radweg wird an den geplanten trassenbegleitenden Radweg südlich der B 2n angebunden. Am Bauanfang schließt die Maßnahme an die Planung eines Personentunnels vom Bahnhof zu vorgesehenen Park & Ride-Flächen an. Diese Planung erfolgt durch die Stadt Wittenberg. Am Bauende schließt der Planungsabschnitt 1 südwestlich an den 2004 fertig gestellten Abschnitt der B 2/ B 187n ¿Ortsumgehung Wittenberg ¿ Pratau ¿ Eutzsch, Planungsabschnitt 2 ¿ Südumgehung Bereich Ost¿ an und endet am fertig gestellten und bereits für den Verkehr freigegebenen Knoten mit der Triftstraße, der Bestandteil des Planungsabschnittes 2 der B 2n Ostumfahrung Wittenberg ist. Der geplante Abschnitt 3 soll die Verbindung zwischen dem Knoten Dr.-Behring-Straße und der vorhandenen Bundesstraße B 2, nördlich der Stadt, herstellen. Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen werden in der Stadt Wittenberg nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung ausgelegt. Die Kosten des hier festgestellten 1. Planungsabschnittes betragen ca. 1,57 Mio. Euro. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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