Landesregierung stimmt bundeseinheitlicher Versorgungslastenteilung zu / Finanzminister Bullerjahn: Weg für bundesweite Mobilität von Beamten geebnet
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 153/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 153/10 Magdeburg, den 30. März 2010 Landesregierung stimmt bundeseinheitlicher Versorgungslastenteilung zu / Finanzminister Bullerjahn: Weg für bundesweite Mobilität von Beamten geebnet Die Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung den Entwurf des Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag über die Verteilung der Versorgungslasten beschlossen. Der Entwurf wird dem Landtag zugeleitet. Seit der Föderalismusreform I ist jedes Land für die Regelung der Altersversorgung seiner Beamten zuständig. Dies hat zur Folge, dass der Bund die Versorgungslastenteilung bei Dienstherrenwechseln nicht mehr verbindlich für alle Länder regeln kann. Ein Beamter wechselt den Dienstherrn, wenn er beispielsweise in ein anderes Bundesland oder in die Bundesverwaltung versetzt wird. Um weiterhin die bundesweite Mobilität der Beamten zu ermöglichen, haben sich alle 16 Länder und der Bund auf einen Staatsvertrag verständigt. Der Staatsvertrag soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. ¿Der geplante Staatsvertrag führt dann auch bei den Versorgungslasten zu mehr Transparenz bei den Kosten. Das begrüße ich ausdrücklich, weil damit länderübergreifend vergleichbare Grundlagen geschaffen werden¿, erklärte Finanzminister Jens Bullerjahn zu den finanzpolitischen Aspekten der geplanten bundesweiten Regelung. Gleichzeitig hat das Kabinett auch den Entwurf eines Gesetzes für die Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln beschlossen. Dies betrifft insbesondere den Wechsel von Kommunalbeamten in die Landesverwaltung und umgekehrt. Die landesinternen Regelungen orientieren sich inhaltlich an denjenigen des Staatsvertrages. Finanzminister Bullerjahn: ¿Für die Umsetzung unseres aktuellen Personalentwicklungskonzeptes ist die Flexibilität des Landespersonals von enormer Bedeutung. Ich bin froh, dass mit dem Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, die die Mobilität der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter erleichtert bzw. ermöglicht.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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