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Dessau-Roßlau, den 29.03.2010

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat April 2010:

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 007/10 Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 007/10 Dessau-Roßlau, den 29. März 2010 (LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat April 2010: Vorab wird darauf hingewiesen, dass abweichend von der bisherigen Handhabung Dreh- und Fotogenehmigungen für Sitzungen in Strafsachen mit sofortiger Wirkung als generell erteilt gelten und keines vorherigen Antrages mehr bedürfen. Dies gilt nicht in Strafverfahren, die kraft Gesetzes nichtöffentlich sind oder in denen die Öffentlichkeit durch die zuständige Strafkammer ausgeschlossen wird sowie ferner dann nicht, wenn durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende in einer Sicherungsverfügung eine anderweitige Anordnung getroffen wird. Vorbehaltlich etwaiger Änderungen finden im April 2010 am Landgericht Dessau-Roßlau die nachfolgenden Hauptverhandlungen statt. Dabei handelt es sich, soweit nicht anderweitig kenntlich gemacht, um Berufungsverfahren. 1. Die 7. Strafkammer verhandelt am 06.04.2010 um 12.30 Uhr ein Verfahren gegen einen 44-jährigen, mehrfach auch einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Wittenberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: Juli bis September 2009; Tatort: Mühlanger). 2. Vor der 6. Strafkammer als Schwurgericht beginnt am 08.04.2009 um 09.00 Uhr in einem erstinstanzlichen Verfahren die Hauptverhandlung gegen eine 25-jährige Frau sowie einen 22-jährigen Mann aus Dessau-Roßlau, denen die Staatsanwaltschaft Misshandlung von Schutzbefohlenen bzw. Totschlag vorwirft. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeklagte am 16.09.2009 den im Februar 2008 geborenen Sohn der Mitangeklagten -seiner Lebensgefährtin- auf nicht zweifelsfrei geklärte Weise schwerwiegende Kopfverletzungen zugefügt haben, die trotz zweier Operationen am 22.09.2009 zum Tode des Kindes führten, ohne dass es das Bewusstsein wiedererlangte. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft erscheint es am wahrscheinlichsten, dass der Angeklagte das Kind so heftig mit dem Kopf gegen den Bettgiebel aus Sperrholz schlug, dass dieser dabei zerbrach. Die Mitangeklagte soll sich zu dieser Zeit nicht in der Wohnung aufgehalten haben. Ihr wird zur Last gelegt, ihren Sohn bereits im Juli 2009, mutmaßlich unter Betäubungsmitteleinfluss stehend, massiv geschlagen und gebissen zu haben, sodass sich bereits zu diesem Zeitpunkt eine etwa einwöchige stationäre Behandlung erforderlich machte. Die Angeklagte hatte sich im April 2009 vom leiblichen Vater des Kindes, der im Verfahren als Nebenkläger auftritt, getrennt. Im August 2009 war daraufhin der Angeklagte zu ihr gezogen. Beide haben jede Gewalteinwirkung bestritten. Während die Mutter des getöteten Kindes in der Vergangenheit nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, ist der Angeklagte zuletzt im Juli 2009 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Gegen ihn wurde nach Vorliegen eines rechtsmedizinischen Gutachtens zum genauen Zeitpunkt des Eintritts der Verletzungen im Oktober 2009 die Untersuchungshaft angeordnet. Die Hauptverhandlung wird am 09.04., 29.04., 04.05., 07.05., 26.05., 04.06., 09.06. und 15.06.2009 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt. Gleichfalls am 08.04.2010 findet vor der 7. Strafkammer um 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 47-jährigen Mann aus Bitterfeld-Wolfen wegen Diebstahls eines Mobiltelefons statt (Tatzeit: Mai 2008; Tatort: Wolfen). 3. Vor der 3. Strafkammer findet am 09.04.2010 um 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 35-jährigen Angeklagten aus Schierau wegen mehrfachen Betruges statt. Er soll mehreren Landwirten gebrauchte Landtechnik zum Kauf angeboten und bereits vor Lieferung entweder den gesamten Kaufpreis oder aber Teilbeträge vereinnahmt haben, ohne die Gegenstände, die er zuvor in einer Fachzeitschrift angeboten hatte, zu besitzen. Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen hat gegen den mehrfach vorbestraften Mann Freiheitsstrafen von 8 Monaten sowie 1 Jahr und 4 Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. Ferner hat es die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz in Gesamthöhe von etwa 5.300,- ¿ an die Geschädigten ausgesprochen. Gegen das Urteil richten sich die Berufungen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch des Angeklagten. 4. In einem am 13.04.2010 um 09.00 Uhr beginnenden sog. Sicherungsverfahren muss die 6. Strafkammer darüber entscheiden, ob der 34-jährige Beschuldigte aus Gräfenhainichen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist. Er soll in den Abendstunden des 11.12.2009 seiner Mutter, mit der er gemeinsam in einem Haus wohnte, mit einem Hammer tödliche Schläge gegen den Kopf versetzt haben. Dabei soll er dem schlafenden Opfer zuvor ein Handtuch über den Kopf gelegt haben. Den Leichnam soll der Beschuldigte in einer stillgelegten Abwassergrube auf dem Grundstück abgelegt und mit Tannennadeln und Briketts bedeckt haben. Die Tat wurde entdeckt, nachdem die Mitarbeiterin eines Pflegedienstes die Geschädigte am darauffolgenden Morgen nicht antraf und sich der Beschuldigte auf die Frage nach ihrem Aufenthalt in Widersprüche verstrickte. Der Beschuldigte hat sich im Ermittlungsverfahren geständig eingelassen und erklärt, er habe sich und seine Umgebung von den Körperausdünstungen des Opfers befreien wollen. Eine Stimme habe ihm die Tat befohlen. Die Staatsanwaltschaft geht im Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens davon aus, dass der Beschuldigte an einer psychotischen Störung leidet und deshalb zur Tatzeit schuldunfähig war. Die Hauptverhandlung wird am 15.04.2010 um 13.00 Uhr fortgesetzt. Vor der 7. Strafkammer muss sich ebenfalls am 13.04.2010 um 10.00 Uhr ein 50-jähriger Angeklagter aus Köthen wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten (Tatzeit: 21.11.2009; Tatort: Köthen). Vor der 8. Strafkammer beginnt am 13.04.2010 um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung in einem erstinstanzlichen Verfahren gegen einen mutmaßlich 24-jährigen, derzeit inhaftierten liberianischen Staatsangehörigen wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (überwiegend Heroin) in insgesamt 36 Fällen (Tatzeitraum: Januar bis Dezember 2009; Tatort: Stadtpark Dessau). Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Die Hauptverhandlung soll am 16.04., 19.04., 23.04. und 28.04.2010 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt werden. 5. Die 1. Strafkammer verhandelt am 14.04.2010 ab 09.00 Uhr ein erstinstanzliches Verfahren gegen zwei Angeklagte aus Wittenberg im Alter von 23 und 24 Jahren, die gemeinsam mit weiteren Tätern bereits im März 2005 nach einem Osterfeuer in Wittenberg verschiedene Container und portable Toiletten in Brand gesetzt und die Löscharbeiten behindert haben sollen. Das Landgericht hatte die Angeklagten im März 2008 u.a. wegen Landfriedensbruchs verurteilt, woraufhin der Bundesgerichtshof das Urteil auf die Revisionen der Angeklagten aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen hat. Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, die tatsächlichen Feststellungen trügen eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs nicht. Die Hauptverhandlung wird 21.04. und 22.04.2010 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt. Ebenfalls am 14.04.2010 beginnt vor der 2. Strafkammer um 09.00 Uhr ein erstinstanzliches Verfahren gegen einen 20-jährigen, derzeit inhaftierten beninischen Staatsangehörigen wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (überwiegend Heroin) in insgesamt 556 Fällen (Tatzeitraum: März bis Dezember 2009; Tatort: Stadtpark Dessau). Die Hauptverhandlung wird am 22.04.2010 um 09.00 Uhr fortgesetzt. Am selben Tage findet vor der 3. Strafkammer um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen dann 60-jährigen, vielfach vorbestraften Mann wegen Beleidigung und Bedrohung statt (Tatzeit: 03.11.2009; Tatort: Dessau). 6. Vor der 7. Strafkammer muss sich am 15.04.2010 um 11.00 Uhr ein 28-jähriger Angeklagter aus Burkina Faso wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten (Tatzeit: 05.04.2009; Tatort: Hamburg). 7. Die 2. Strafkammer verhandelt am 19.04.2010 um 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 32-jährigen Mann aus Dommitzsch, dem gewerbsmäßiger Diebstahl in zwei Fällen, davon in einem Fall im Versuch, vorgeworfen wird. Er soll am 29.01.2009 in einem Baumarkt in Wittenberg verschiedene Heizungs- und Sanitärartikel im Wert von etwa 2.300,- ¿ in einem Umzugskarton im Freigelände des Marktes versteckt und diese in der darauffolgenden Nacht abgeholt haben. Bei einem weiteren Versuch am 17.03.2009 wurde der Angeklagte beobachtet und beim Verlassen des Markts vorläufig festgenommen. 8. In einem erstinstanzlichen Verfahren vor der 1. Strafkammer am 20.04.2010 ab 13.00 Uhr wird den beiden Angeklagten im Alter von 20 und 23 Jahren aus Zörbig und Sandersdorf versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Sie sollen in den Morgenstunden des 24.08.2008 in Zörbig den ihnen bekannten Geschädigten in dessen Wohnung aufgesucht und ihn ohne erkennbaren Anlass mit Messerstichen in den Oberkörper lebensbedrohlich verletzt haben. Dem Geschädigten musste aufgrund der erlittenen Stichverletzungen die Milz entfernt werden. Das Landgericht hatte gegen die Männer bereits im Februar 2009 eine Jugendstrafe von 7 Jahren und 2 Monaten bzw. eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verhängt. Auf die Revisionen der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, die tatsächlichen Feststellungen würden eine Verurteilung wegen versuchten Mordes nicht tragen, weil ein strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch in Betracht zu ziehen sei. Die Hauptverhandlung soll am 04.05., 09.30 Uhr sowie 11.05. und 27.05.2010 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt werden. Gleichfalls am 20.04.2010 beginnt vor der 2. Strafkammer um 08.45 Uhr ein weiteres erstinstanzliches Verfahren gegen einen 46-jährigen, derzeit inhaftierten Angeklagten aus Dessau-Roßlau wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann am 21.11.2009 ein sechsjähriges Mädchen sowie einen siebenjährigen Jungen in seine Wohnung in Dessau gelockt und sie dort aufgefordert haben, sich zu entkleiden und an sich gegenseitig sexuelle Handlungen vorzunehmen, die er fotografiert und an denen er sich auch selbst beteiligt haben soll. In einem am 20.04.2010 um 09.00 Uhr vor 7. Strafkammer beginnenden Verfahren werden dem 37-jährigen Angeklagten aus Zerbst/OT Lindau insgesamt 61 Diebstahlshandlungen vorgeworfen. Er soll als Monteur eines Herstellers von hochwertigen Fahrrädern in Zerbst im Zeitraum von 2004 bis 2007 diverse Teile und Baugruppen im Gesamtwert von rund 18.000,- ¿ entwendet und diese anschließend überwiegend im Internet veräußert haben. Der Angeklagte hat die Taten bestritten und behauptet, die Teile auf einem sog. ¿Polenmarkt¿ erworben zu haben. Das Amtsgericht Zerbst hat gegen den zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mann eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verhängt, wogegen sich sowohl dessen als auch die Berufung der Staatsanwaltschaft richten. Die Fortsetzung der Hauptverhandlung ist für den 26.04., 04.05. und 10.05.2010 jeweils um 09.00 Uhr geplant. 9. Vor der 2. Strafkammer findet in einem erstinstanzlichen Verfahren am 21.04.2010 um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen zwei Männer aus Köthen im Alter von 22 und 24 Jahren statt, denen schwerer Raub zur Last gelegt wird. Sie sollen am 27.09.2008 in Köthen den Geschädigten mit einer Pistole bedroht und ihm eine Halskette weggenommen haben. Die Hauptverhandlung wird am 28.04.2010 um 12.00 Uhr fortgesetzt. 10. Ein weiteres erstinstanzliches Verfahren beginnt am 26.04.2010 um 09.00 Uhr vor der 8. Strafkammer. Die Staatsanwaltschaft wirft dem dann 23-jährigen, derzeit inhaftierten Angeklagten aus Guinea-Bissau gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (überwiegend Heroin) in insgesamt 355 Fällen vor (Tatzeitraum: November 2008 bis Dezember 2009; Tatort: Stadtpark Dessau). Die Hauptverhandlung soll am 27.04., 06.05. und 10.05.2010 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt werden. 11. Die 7. Strafkammer verhandelt am 27.04.2010 ab 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 29-jährigen Mann aus Dessau wegen versuchter Nötigung im Zusammenhang mit der Rückforderung eines mutmaßlich aus einer Diebstahlshandlung stammenden Geldbetrages von 10.000,- ¿ (Tatzeit: 17.09.2009; Tatort: Dessau). Die Fortsetzung der Hauptverhandlung ist für den 03.05.2010, 09.00 Uhr geplant. 12. Vor der 3. Strafkammer muss sich am 28.04.2010 um 09.30 Uhr ein 28-jähriger Angeklagter aus Aken wegen Leistungserschleichung in 6 Fällen verantworten (Tatzeitraum Februar bis Juli 2009). 13. Über die Berufung eines 19-jährigen Heranwachsenden gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau hat die 2. Strafkammer am 29.04.2010 um 13.00 Uhr zu entscheiden. Das Amtsgericht hat gegen den Mann wegen uneidlicher Falschaussage im Rahmen eines Strafverfahrens, Körperverletzung und Ladendiebstahls (Tatzeitraum: Oktober 2008 bis März 2009; Tatort: Dessau) unter Einbeziehung mehrerer früherer Verurteilungen eine Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verhängt. Der Monat schließt mit einem erstinstanzlichen Verfahren vor der 8. Strafkammer am 29.04.2010 um 09.00 Uhr, das sich gegen einen 47-jährigen Angeklagten aus Kemberg richtet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sexuellen Missbrauch von Kindern bzw. Schutzbefohlenen in insgesamt 10 Fällen vor. Er soll im Zeitraum von 1993 bis 2004 an der 1986 geborenen Tochter seiner Lebensgefährtin, mit der er ab 1988 an verschiedenen Orten (u.a. Straguth sowie Rakith) zusammen wohnte, sexuelle Handlungen vorgenommen haben, wobei es mehrfach zu Geschlechts- und Oralverkehr gekommen sein soll. Die Mutter der mutmaßlichen Geschädigten erstattete erst im Mai 2008 Strafanzeige. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert. Die Hauptverhandlung wird am 05.05.2010 um 09.00 Uhr fortgesetzt. Frank Straube Pressesprecher Impressum: Landgericht Dessau-Roßlau Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30 Mail: pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

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