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Magdeburg, den 31.03.2010

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgericht Magdeburg im April 2010 (Stand: 30.03.2010)

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 020/10 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 020/10 Magdeburg, den 1. April 2010 (LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgericht Magdeburg im April 2010 (Stand: 30.03.2010) Drogenhandel im Harz 25 Kls 48/09 - 5. Strafkammer 1 Angeklagter 7 Zeugen Prozessbeginn:               Montag, 12. April 2010, 9.00 Uhr, Saal C 12 Fortsetzungstermine:               Mittwoch, 14. April 2010, Freitag, 16. April 2010,                                       Mittwoch, 21. April 2010 und Donnerstag, 29. April 2010,                                       jeweils 9.00 Uhr Saal C 12 Die Staatsanwaltschaft wirft dem im August 1984 geborenen Angeklagten Sven L. vor, in Ilsenburg und Wernigerode von Ende des Jahres 2007 bis zum 29. April 2008 in 8 Fällen mit Betäubungsmitteln (Amphetamin, Haschisch und LSD) teilweise im Kilogrammbereich Handel getrieben zu haben. Drogenhandel in Wernigerode 24 Kls 2/10 ¿ 4. Strafkammer 1 Angeklagter 8 Zeugen Prozessbeginn:               Montag, 19. April 2010, 9.30 Uhr, Saal 4 Fortsetzungstermine:               Montag, 26. April 2010, Mittwoch, 28. April 2010, Freitag, 30. April 2010, 0, jeweils 9.30 Uhr, Saal 4 (Altbau) Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Februar 1983 geborenen Angeklagten Marcel W. vor, in Wernigerode von Februar bis November 2008 in 4 Fällen mit Haschisch und Marihuana teilweise im Kilogrammbereich Handel getrieben zu haben. Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren keine Aussage gemacht. Steuerhinterziehung in Millionenhöhe 24 Kls 1/08 ¿ 4. Wirtschaftsstrafkammer 2 Angeklagte bislang 3 Zeugen Prozessbeginn:               Dienstag, 20. April 2010, 9.00 Uhr, Saal B 12 Fortsetzungstermin:               Freitag, 07. Mai 2010, 9.00 Uhr, Saal B  12                                       weitere Termine sind möglich   Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Michael S. (geboren Juni 1972) und Andreas Sch. (geboren August 1966) eine Vielzahl von Steuerstraftaten vor, die die Angeklagten in den Jahren 2002 bis 2005 in wechselnder Beteiligung im Raum Magdeburg-Haldensleben begangen haben sollen. Dabei sollen die Angeklagten mehrere Unternehmen aus dem Bereich der Transportbranche und damit verbundene Dienstleistungsunternehmen als GmbH¿s betrieben haben. Mit den Firmen sollen die Angeklagten einen strafrechtlich relevanten Mehrwert-steuerschaden in Höhe von rund 3,6 Mio. ¿ dadurch verursacht haben, dass sie entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen Umsätze dem zuständigen Finanzamt in Magdeburg nicht meldeten und demnach auch die auf die Umsätze entfallende Mehrwertsteuer nicht bezahlten. Außerdem sollen die Angeklagten durch Nichtabgabe von Einkommenssteuererklärungen einen Einkommen-steuerschaden von insgesamt rund 1/2 Mio. ¿ verursacht haben. Zweifache versuche Vergewaltigung in Staßfurt 25 KLs 4/10 ¿ 5. Strafkammer 1 Angeklagter 4 Zeugen 1 psychiatrischer Sachverständiger Prozessbeginn:               Montag, 26. April 2010, 9.00 Uhr, Saal 5 (Altbau) Fortsetzungstermin:                Montag, 3l. Mai 2010, 9.00 Uhr, Saal 5 (Altbau) Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Juni 1966 geborenen Angeklagten Frank J. zwei versuchte Vergewaltigungen in Staßfurt vor. Bei der ersten Tat soll der Angeklagte am 27. März 2008 in der Wohnung der Zeugin versucht haben, diese zu vergewaltigen, wobei es der Zeugin jedoch gelang sich zu wehren und den Angeklagten aus der Wohnung zu werfen. Bei der zweiten Tat soll eine Sozialarbeiterin den Angeklagten in dessen Wohnung am 23. April 2009 aufgesucht haben. Auch hier soll der Angeklagte versucht haben, die Zeugin zu vergewaltigen und ihr u. a. zur Brechung des Widerstandes eine ätzende Flüssigkeit in das Gesicht gesprüht haben. Der Zeugin soll es dann gelungen sein, noch vor der weiteren Tatausführung aus der Wohnung zu fliehen. Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zur Sache eingelassen. Gewerbsmäßiger Betrug in Millionenhöhe eines ehemals in Magdeburg tätigen Arztes 24 KLs 4/08 ¿ 4. Wirtschaftsstrafkammer 1 Angeklagter 18 Zeugen Prozessbeginn:               Dienstag, 27. April 2010, 10.00 Uhr, Saal B 12      Fortsetzungstermine:     11. und 14. Mai, 3., 9., 17., und 24. Juni, 15. und 19. Juli 2010, jeweils, 10.00 Uhr, Saal B12 Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Oktober 1948 geborenen Ex-Arzt Ulrich W. vor, sich in den Jahren 2004 bis 2007 in Magdeburg betrügerisch ärztliches Honorar in Höhe von mehr als 4 Millionen Euro verschafft zu haben. Der Angeklagte soll in über 700 Fällen Patienten, die an der Parkinson Krankheit litten, mit Implantatnadeln behandelt haben. Die Nadeln soll er unter Verstoß gegen Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der ärztlichen Berufsordnung zu einem vielfachen des zulässigen Preises den Patienten in Rechnung gestellt haben. Rechtlich besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges nach § 263 Abs. 3 Nr. StGB zum Nachteil der Patienten. Der Strafrahmen reicht von Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Dem mittlerweile in Spanien lebenden Angeklagten wurde in Deutschland durch Widerruf der Approbation die ärztliche Tätigkeit untersagt. Üble Nachrede in Thale 26 Ns 132/09 ¿ 6. Strafkammer als Berufungsgericht 2 Angeklagte 1 Nebenkläger 10 Zeugen Prozesstag: Donnerstag, 29. April 2010, 9.00 Uhr Saal A 12 Nach vier Hauptverhandlungstagen verurteilte das Amtsgericht Quedlinburg am 12. August 2009 die Angeklagten Mirco R. (geboren Juni 1973) und Ronny G. (geboren Januar 1980)  wegen gemeinschaftlicher übler Nachrede. Der Angeklagte Mirco R. wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte Ronny G. wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 ¿ (2.000 ¿) verurteilt. Das Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten im Februar 2008 im Bereich der Karl-Marx-Straße in Thale Handzettel in die dortigen Briefkästen steckten. In den Handzetteln sollen sich die Angeklagten als Vorsitzende des Stadtrats ausgegeben haben und darüber  informiert haben, dass der Stadtratsvorsitzende sein Amt bald niederlegen werde, da er selbst in Straftaten verwickelt sei. Darüber hinaus wurde der Nebenkläger beschuldigt, Straftaten begangen zu haben. Beide Angeklagten sollen gewusst haben, dass ihre Unterstellungen unwahr waren und geeignet gewesen sind, die beiden Geschädigten in der öffentlichen Meinung massiv herabzuwürdigen. Gegen das Urteil haben die Angeklagten Berufung eingelegt, da sie sich selbst als zu Unrecht verurteilt fühlen.  (Christian Löffler) Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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