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Magdeburg, den 12.04.2010

Landesregierung stimmt Durchführung eines Volksbegehrens zu / Eintragungsfrist läuft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2010

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 173/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 173/10 Magdeburg, den 13. April 2010 Landesregierung stimmt Durchführung eines Volksbegehrens zu / Eintragungsfrist läuft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2010 Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung in Magdeburg den Antrag der Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011 auf Durchführung eines Volksbegehrens über ihren Entwurf für ein ¿Gemeindestärkungsgesetz¿ angenommen. Die Eintragungsfrist wurde im Benehmen mit den Vertrauenspersonen des Volksbegehrens auf den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2010 festgelegt. ¿Elemente direkter Demokratie sind ein wichtiger Bestandteil unserer Verfassungsordnung¿, erklärte dazu Innenminister Holger Hövelmann. ¿In diesem Sinne wird die Landesregierung für faire Rahmenbedingungen bei der Durchführung des Volksbegehrens sorgen.¿ Mit ihrem Beschluss stellte die Landesregierung fest, dass die formalen und rechtlichen Voraussetzungen nach den Paragraphen 10 und 11 des Volksabstimmungsgesetzes erfüllt sind. Die Volksinitiative hatte am 18. März 2010 zusammen mit dem Antrag 10.136 gültige Unterstützungsunterschriften vorgelegt, 635 waren ungültig. Erforderlich waren mindestens 8.000 Unterschriften. Ein Volksbegehren muss von elf Prozent der Beteiligungsberechtigten unterstützt werden, um Erfolg zu haben. Das sind derzeit rund 220.000 volljährige Bürgerinnen und Bürger. Die genaue Zahl der Beteiligungsberechtigten ermittelt nun der Landeswahlleiter zum heutigen Stichtag der Antragsannahme durch die Landesregierung. Die Landesregierung stellt danach fest, ob das Volksbegehren zulässig ist und leitet den Gesetzentwurf dem Landtag zu. Hat das Volksbegehren Erfolg, muss der Landtag innerhalb von vier Monaten nach Eingang beim Landtag über den Gesetzentwurf entscheiden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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