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Magdeburg, den 13.04.2010

(LG MD) Tötung eines 45jährigen Mannes im September 2009 in Magdeburg

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 025/10 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 025/10 Magdeburg, den 14. April 2010 (LG MD) Tötung eines 45jährigen Mannes im September 2009 in Magdeburg 21 Ks 1/10 155 Js 30702/09 ¿ 1. Strafkammer 2 Angeklagte 2 Nebenkläger 1 rechtsmedizinischer und 1 psychiatrischer Sachverständiger 25 Zeugen Prozessbeginn:               Dienstag, 20. April 2010, 15.00 Uhr, Saal A 23      Fortsetzungstermine:     23. April, 3., 6., 7., 10., 11. und 27. Mai, jeweils 09.30 Uhr,                                                Saal A 23 Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Mai 1981 geborenen Angeklagten Nico K. vor am 02.09.2009 das Opfer zunächst zusammengeschlagen zu haben, nachdem ihn das Opfer des sexuellen Missbrauchs von Kindern beschuldigt haben sollte. Am 03.09.2009 kam es zu einem erneuten Streit wegen der Beschuldigungen. Der Streit soll dann eskaliert sein. Das Opfer soll von dem Angeklagten Nico K., dem Angeklagten Yves B. (geb. Oktober 1973) und einem dritten Mann massiv zusammengeschlagen worden sein. Nico K. soll dann das Opfer mit einem Stein erschlagen haben. Nico K wird Totschlag und Körperverletzung vorgeworfen, Yves B. Körperverletzung. PKW-Einbrüche, unberechtigtes Geldabheben und Falschgeld 25 KLS 9/10 253 Js 9824/09 ¿ 5. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Zeuge Prozessbeginn:               Donnerstag, 22. April 2010, 09.00 Uhr, Saal 5 (Altbau)   Fortsetzungstermin:       10. Mai, 09.00 Uhr, Saal 5 (Altbau) Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Oktober 1960 geborenen Angeklagten Stephan F. im Zeitraum April 2007 bis November 2009 2 Falschgelddelikte, 8 Diebstähle und 7 mal unberechtigtes Abheben von Geld mit gestohlenen EC-Karten vor. Der Angeklagte soll im April 2007 Falschgeld zum Nennwert von 5.000 ¿ angekauft und als echt in den Verkehr gebracht haben. Im Januar 2009 soll er Falschgeld im Nennwert von 10.0000 ¿ angekauft und sodann an einen gesondert Verfolgten Mann weiterverkauft haben. Außerdem soll der Angeklagte in mehrere PKW eingebrochen und u.a. Taschen mit EC-Karten entwendet haben. Da die Opfer in den Taschen auch leichtsinnigerweise ihre PIN notiert haben sollen, soll es dem Angeklagten auch noch gelungen sein mit den gestohlenen Karten Bargeld abzuheben. Der Angeklagte befindet sich seit November 2009 in Untersuchungshaft und hat sich im Ermittlungsverfahren geständig eingelassen. Gewerbsmäßiger Betrug mit Ausbildungsmaßnahmen zum Nachteil arbeitssuchender Menschen in Magdeburg 28 NS 161/09 159 Js  14899/04 ¿ 8. Strafkammer als Berufungsgericht 3 Angeklagte 37 Zeugen Prozessbeginn:               Dienstag, 27. April 2010, 09.00 Uhr, Saal A12       Fortsetzungstermine:     29. April, 11. und 27. Mai, 8. und 10. Juni, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 12 Nach 23 Verhandlungstagen verurteilte das Amtsgericht Magdeburg am 18.08.2009 die Angeklagten Rainer T. (geb. Mai 1955), dessen Ex-Ehefrau Eveline T. (geb. Mai 1954)  und Heinz B. (geb. September 1958) wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrug in 26 Fällen. Rainer T. und Heinz B. wurden jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung, Eveline T zu einem Jahr und 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten legten gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung ein über die nun verhandelt wird. Das Amtsgericht ist von folgendem Sachverhalt überzeugt gewesen: Die Angeklagten haben eine Weiterbildungsfirma gegründet, die Finanzfachwirte und Finanzberater ausbilden sollte. Die 2jährige Ausbildung zum Finanzfachwirt kostete 9.000 ¿ und die 1jährige zum Finanzberater 4.500 ¿. Grundsätzlich bestand die Möglichkeit, dass die Ausbildungskosten staatlich finanziell gefördert wurden. Voraussetzung für die staatliche Förderung waren jedoch bestimmte Kriterien, die die Maßnahme einerseits und die Teilnehmer andererseits erfüllen mussten. In der Folgezeit schlossen die Angeklagten mit Interessenten Ausbildungsverträge ab, obwohl sie wussten, dass die Teilnehmer nicht die Voraussetzungen für die Förderung erfüllten. Wahrheitswidrig wurde den Teilnehmern in Aussicht gestellt, dass sie Förderungsmittel für die Ausbildung erhalten würden und die Ausbildungskosten zu 100% staatlich gefördert wurden. Außerdem wurden ohne Wissen der Teilnehmer falsche Bescheinigungen von Seiten der Angeklagten erstellt, nach denen die Teilnehmer die persönlichen Voraussetzungen (=Qualifikation) für die Förderung erfüllten. Die Ämter für Ausbildungsförderung bewilligten daher den Teilnehmern die Förderung zu Unrecht. Die Teilnehmer bezahlten ihre Ausbildungsgebühren an die Angeklagten. Da die Voraussetzung der Förderung tatsächlich nicht vorlagen, müssen die geschädigten Teilnehmer nun die Fördermittel zurückzahlen. Die Teilnehmer konnten auch die Ausbildung nicht erfolgreich abschließen, da sie die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gerade nicht erfüllten. Die Teilnehmer sind demnach hinsichtlich der von Ihnen an die Angeklagten bezahlten Ausbildungskosten betrogen worden. (Christian Löffler) Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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