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Magdeburg, den 14.04.2010

Cochstedt startet auch im Passagierflugverkehr durch / Mittel für Sicherheitstechnik bewilligt

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 062/10 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 062/10 Magdeburg, den 14. April 2010 Cochstedt startet auch im Passagierflugverkehr durch / Mittel für Sicherheitstechnik bewilligt Im Nachgang zu der heutigen gemeinsamen Sitzung des Finanz- und Verkehrsausschusses des Landtages stellt das Wirtschaftsministerium klar: Heute hat der Finanz- und Verkehrsausschuss die Mittel für die vom Land anzuschaffende Sicherheitstechnik für den Flughafen Cochstedt freigegeben. Damit kann Cochstedt auch im Passagierverkehr durchstarten. Die Oppositionsfraktionen, die diese Freigabe kritisieren, vergleichen ¿Äpfel mit Birnen¿. Im Ausschuss ging es ausschließlich um die Vorfinanzierung der Anschaffung von Röntgengeräten und sonstiger Sicherheitstechnik für den Flughafen Cochstedt. Diese Mittel sind bereits vom Finanzausschuss seit 2008 für diesen Zweck bewilligt worden, sie waren jedoch wegen Nichtbetriebs des Flughafens gesperrt und sind heute freigegeben worden.  Nach Verkauf des Flughafens Cochstedt an die dänische Investorengruppe hast diese ihren Businessplan dem Verkehrsministerium als oberste Luftfahrtbehörde vorgelegt und im Hinblick auf den künftig auch vorgesehenen Passagierverkehr die Installierung der Sicherheitsvorkehrungen beantragt. Bei der Installierung der Sicherheitseinrichtung handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe, für die ausschließlich der Bund und die Länder zuständig und verantwortlich sind. Es handelt es sich also nicht ¿ wie von den Oppositionsfraktionen fälschlicherweise dargestellt ¿ um weitere Kosten, die das Land zugunsten des Investors aufbringt, sondern um Kosten, die wie bei jedem anderen Flughafen im Interesse der öffentlichen Sicherheit aufgewendet werden müssen und in der ausschließlichen Zuständigkeit des Staates liegen. Im übrigen werden diese Kosten ¿ wie bei vielen vergleichbaren hoheitlichen Aufgaben - über die Flugsicherungsgebühren der Passagiere quasi im Umlageverfahren wieder gedeckt und damit dem Landeshaushalt wieder zugeführt. Der Investor ist bereit, diese Kosten auch vollumfänglich selbst zu tragen, wenn er mit den hoheitlichen Aufgaben beliehen würde. Die Entscheidung darüber trifft die oberste Luftfahrtbehörde. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de

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