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Magdeburg, den 19.04.2010

Kabinett beschließt Gesetzentwurf für mehr Selbstbestimmung in der Pflege / Neuer Titel: Wohn- und Teilhabegesetz

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 197/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 197/10 Magdeburg, den 20. April 2010 Kabinett beschließt Gesetzentwurf für mehr Selbstbestimmung in der Pflege / Neuer Titel: Wohn- und Teilhabegesetz Das Kabinett hat am Dienstag den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, dass die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen in stationären Einrichtungen oder betreuten Wohngemeinschaften in Sachsen-Anhalt stärkt. Mit dem neuen Titel ¿Gesetz über Wohnformen und Teilhabe ¿ Wohn- und Teilhabegesetz¿ wird der Entwurf an den Landtag überwiesen. Kern des Gesetzes ist es, die Qualität der Pflege und Betreuung sowie des Wohnens in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen zu verbessern. Sozialminister Norbert Bischoff sagte: ¿Der Gesetzentwurf sieht eine Abkehr vom bisherigen Heimbegriff vor, der heutzutage oft mit Abhängigkeit und Fürsorge assoziiert wird. Entscheidender ist, dass die Menschen auch nach dem Ende der familiären Pflege nicht mehr allein in Heimen oder stationären Einrichtungen leben wollen. Sie wollen vorrangig in ihrer vertrauten Umgebung oder eben auch in gemeinschaftlichen Wohnformen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und so lange wie möglich am gemeinschaftlichen Leben teilhaben. Der neue Titel unterstreicht diese Ziele.¿ Mit Hilfe des Gesetzes werden die Beratungs- und Informationsangebote ausgebaut, die Beschwerdemöglichkeiten verbessert und die Mitwirkung der Betroffenen in ihrer Einrichtung oder Wohnform weiterentwickelt. Dazu sollen die Qualitätsberichte der Aufsichtsbehörde vom Träger veröffentlicht werden. Das Gesetz ermöglicht neue Wohnformen entsprechend dem Grundsatz ¿ambulant vor stationär" und stellt dafür klare Rechtsregeln auf. Ein weiterer Schwerpunkt ist, den Bürokratieaufwand im Sinne der Betroffenen und Einrichtungsträger abzubauen und die Abstimmung der beteiligten Prüfinstitutionen zu verbessern. Die Aufsichtsbehörde erhält Befugnisse, die im Bedarfsfall ein schnelles, flexibles und wirksames Handeln ermöglichen. Damit werden Bewohnerinnen und Bewohner besser vor Beeinträchtigungen geschützt. Anfang März hatte das Kabinett den Gesetzesentwurf zur Anhörung freigegeben. Die Stellungnahmen von Verbänden, Vereinen und Institutionen wurden eingearbeitet. Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform war die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht vom Bund auf die Länder übergegangen. Das Wohn- und Teilhabegesetz ersetzt den ordnungsrechtlichen Teil des Bundesheimgesetzes. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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