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Magdeburg, den 19.04.2010

Sachsen-Anhalt stimmt für zentrales elektronisches Testamentsregister

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 195/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 195/10 Magdeburg, den 20. April 2010 Sachsen-Anhalt stimmt für zentrales elektronisches Testamentsregister Sachsen-Anhalt setzt sich für eine zentrale elektronische Registrierung aller Testamente in Deutschland ein. Das hat das Kabinett heute auf Antrag des Justizministeriums beschlossen. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Wenn alle Testamente künftig an einem Ort elektronisch registriert sind, kann der Zugriff auf die Dokumente schneller und einfacher erfolgen. Den Bürgern kann im Erbfall effizient und sicher Auskunft gegeben werden.¿ Sachsen-Anhalt wird einem entsprechenden Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg im Bundesrat beitreten. Das Gesetz sieht vor, dass bei der Bundesnotarkammer ein Zentrales Testamentsregister eingerichtet wird. Es soll elektronisch geführt werden. Bislang gibt es etwa 5.200 dezentrale Aufbewahrungsstellen von Testamenten und anderen erbfolgerelevanten Urkunden. Häufig wird dort noch mit Karteikarten gearbeitet. Außerdem erfolgen Benachrichtigungen über einen Sterbefall zwischen den zuständigen Stellen nach einem umständlichen Mitteilungssystem. Kolb: ¿Das derzeitige Meldesystem ist kompliziert und fehleranfällig. Es kann zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten führen.¿ Mit der Einrichtung eines Zentralen Testamentsregisters sollen diese Nachteile beseitigt werden: Alle für einen Erbfall wichtigen Daten sind künftig auf einem einheitlichen Weg und elektronisch an das Zentralregister zu melden. Bereits vorhandene Testamente werden von den Amtsgerichten nach Inkrafttreten des Gesetzes an das neue Zentralregister gemeldet. Liegt ein Sterbefall vor, informiert das Standesamt, welches für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig ist, künftig direkt das Zentralregister. Von diesem aus werden alle weiteren involvierten Ämter über den Sterbefall benachrichtigt. Justizministerin Kolb: ¿Das Zentrale Testamentsregister entlastet damit auch die Verwaltung an den Amtsgerichten, da alle notwendigen Benachrichtigungen zukünftig vom Zentralen Testamentsregister vorgenommen werden.¿ Die Hinterlegung eines Testaments in Papierform beispielsweise bei einem Amtsgericht oder Notar bleibt weiterhin möglich und vom neuen Gesetz unberührt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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