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Hansestadt Stendal, den 22.04.2010

(LG SDL) Urteil gegen Wirtschaftsstraftäter rechtskräftig- BGH bestätigt Entscheidung des Landgerichts Stendal

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 005/10 Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 005/10 Stendal, den 23. April 2010 (LG SDL) Urteil gegen Wirtschaftsstraftäter rechtskräftig- BGH bestätigt Entscheidung des Landgerichts Stendal Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgericht Stendal verurteilte am 01.09.2009 einen 48-jährigen Unternehmer aus Roßdorf wegen Subventionsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren. Sie sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Zusammenhang mit dem Bau der Ferienanlage ¿Hüttermühle¿ auf der Grundlage falscher Angaben öffentliche Mittel in Höhe von knapp 370.000,00 Euro erschlichen hat. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 08.04.2010 die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Die Strafkammer 2 hatte denselben Angeklagten zuvor am 11.08.2009 wegen Brandstiftung in Tateinheit mit versuchtem Betrug zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt, weil er zwei Autohäuser in Rathenow und Genthin von Gesellschaften, an denen er als Gesellschafter und Geschäftsführer beteiligte war, durch gesondert verfolgte Mittäter in Brand setzen ließ, um später bei den Versicherungen Schäden in Millionenhöhe zu melden. Auch die hiergegen gerichtete Revision ist inzwischen zurückgewiesen worden. Aus den beiden Einzelstrafen ist nachträglich eine Gesamtstrafe zu bilden. Die Zusammenführung dieser Strafen könnte im Rahmen eines weiteren, gegenwärtig vor der Wirtschaftsstrafkammer anhängigen Verfahrens wegen Untreue geschehen, wenn es dort zu einer Verurteilung kommt. Impressum: Landgericht Stendal Pressestelle Am Dom 19 39576 Stendal Tel: (03931) 58 13 14 Fax: (03931) 58 11 11, 58 12 27 Mail: pressestelle@lg-sdl.justiz.sachsen-anhalt.de

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