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Magdeburg, den 25.04.2010

(LG MD) Feldzerstörungen in Gatersleben - LG lässt Anklage wegen Sachbeschädigung gegen 6 Angeklagte zu, nicht aber gegen 4 Journalisten

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 030/10 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 030/10 Magdeburg, den 26. April 2010 (LG MD) Feldzerstörungen in Gatersleben - LG lässt Anklage wegen Sachbeschädigung gegen 6 Angeklagte zu, nicht aber gegen 4 Journalisten 25 KLS 224 Js 21043/08 (16/10) 5. Strafkammer Mit Beschluss vom 16. April hat die 5. große Strafkammer die Anklage der Staatsanwaltschaft Magdeburg vom August 2009 gegen 6 Angeklagte wegen Sachbeschädigung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht in Aschersleben eröffnet. Gegen 4 ebenfalls angeklagte Journalisten hat das Gericht entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen und die Anklage nicht zugelassen. Dies bedeutet, dass sich die Journalisten nicht vor dem Strafgericht verantworten müssen. Den 10 Angeklagten wird vorgeworfen am 21.04.2008 in den Nachtstunden ein Genweizenfeld des Leibnizinstituts in Gatersleben zerstört zu haben. Die sechs Gentechnikgegner sollen dabei das Feld zerstört haben. Die anderen 4 Angeklagten (darunter ein Fernsehteam und ein Fotograf) sollen durch das Ausleuchten des dunklen Feldes die Zerstörung erst ermöglich haben. Das Landgericht hat nun entschieden, dass bei den vier Journalisten weder ausreichende Anhaltspunkte für eine Täterschaft noch für eine Beihilfe zur Sachbeschädigung vorliegen. Das Verfahren wird vor dem Amtsgericht in Aschersleben durchgeführt werden. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. Presseanfragen werden durch die Pressestelle des Landgerichts beantwortet. Hintergrund: In einem Zivilverfahren in gleicher Sache hat die 11. Zivilkammer (11 O 2106/09) des Landgerichts am 11. Juni 2009 ein sogenanntes Grund- und Teil-Urteil verkündet. Das Landgericht hat entschieden, dass die dortigen 6 Beklagten, die weitgehend mit den 6 Angeklagten identisch sind, grundsätzlich Schadensersatz leisten müssen. Auf der anderen Seite hat es festgestellt, dass der vom Leibnizinstitut insgesamt geltend gemachte Schaden von rund 245.000 ¿ deutlich überhöht ist und die Klage des Instituts bereits in Höhe von rund 141.000 ¿ abgewiesen. Gegen dieses Urteil haben sowohl das Leibnizinstitut als auch die 6 Beklagten Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Naumburg (9 U 116/09) findet am 04. Mai 2010 statt (Pressemitteilung OLG Naumburg vom 26.01.2010 2/2010) Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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