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Magdeburg, den 27.04.2010

(LG MD) Urteil: Dem alten Caterer im Magdeburger Stadion durfte nicht zum 06.01.2009 gekündigt werden

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 034/10 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 034/10 Magdeburg, den 28. April 2010 (LG MD) Urteil: Dem alten Caterer im Magdeburger Stadion durfte nicht zum 06.01.2009 gekündigt werden 31 O 134/09 ¿ 1. Kammer für Handelssachen als Gericht I. Instanz Heute hat die 1. Handelskammer des Landgerichts durch Urteil entschieden, dass die Hochtief Facility Management GmbH (Beklagte) als vorherige Verwalterin des Magdeburger Fußballstadions dem ¿alten Caterer¿  der Catering Magdeburg GmbH (Klägerin) den Vertrag zur gastronomischen Betreuung nicht fristlos kündigen durfte. Die Klägerin hat damit auch diesen Prozess gewonnen. Die Handelskammer ist der Ansicht, dass keine ausreichenden Gründe für eine Kündigung vorgelegen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann von der Beklagten noch binnen 1 Monats nach Zustellung des Urteils an die Parteien beim Oberlandesgericht in Naumburg mit der Berufung angefochten werden   Hintergrund: Nach einer bereits mitgeteilten Entscheidung der 9 Zivilkammer (vgl. PM 65/09 vom 11.12.2009) ist es der Stadion Magdeburg GmbH & Co KG damit weiterhin untersagt, den alten Caterer (=Catering Company Magdeburg GmbH) darin zu hindern im Stadion seinen Geschäften nachzugehen. Dies hat zur Folge, dass wohl weiterhin bis 30.06.2010 zwei Caterer im Stadion die Besucher mit Speisen und Getränken versorgen. Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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