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Stendal, den 29.04.2010

Verkehrskontrolle des Polizeireviers Stendal

Polizeirevier Stendal - Pressemitteilung Nr.: 114/10 Polizeirevier Stendal - Pressemitteilung Nr.: 114/10 Stendal, den 30. April 2010 Verkehrskontrolle des Polizeireviers Stendal Allgemeine Verkehrskontrolle im Zusammenwirken Polizeirevier Stendal und Hauptzollamt Magdeburg Am 29. April 2010 fand in der Zeit von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr eine  Verkehrskontrolle der Polizei Stendal unter Beteiligung des Zollamtes Magdeburg auf der B 188 und auf der B 107 statt. Schwerpunkt war zum einen Geschwindigkeitsüberprüfungen in einem Bereich mit Geschwindigkeitsbegrenzung und zum anderen eine allgemeine Fahrzeugkontrolle sowie Kontrollen auf Schmuggel von Drogen, Zigaretten oder Plagiaten. Die PKW und LKW wurden rechts und links der B 188 Höhe Wust auf die Parkplätze sowie an der B 107 einmal in Schönhausen und in Fischbeck kontrolliert. Die Kontrolle wurde gegen 20.30 Uhr mit folgendem Ergebnis beendet: Im Rahmen der durchgeführten Geschwindigkeitskontrolle wurden 1.617  Fahrzeuge in einer 70er-Zone gemessen. Bei 54 Fahrzeugen wurden Verstöße hinsichtlich Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt. Spitzenreiter war ein PKW aus dem Havellandkreis mit gemessenen 107 Km/h. Ca. 80 Fahrzeuge sowohl PKW als auch LKW wurden zur Kontrolle aus dem Verkehr herausgezogen. Von diesen lagen bei 43 Fahrzeugen allgemeine Verstöße, Ladungssicherung, wie fehlender Sanikasten, keine Fahrzeugpapiere oder keinen Führerschein, vor. Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz, indem sie z. B. die Lenkzeiten überschritten hatten.  Hervorzuheben ist hier ein Traktor aus dem LK Stendal, der mit zwei vollkommen verkehrsunsicheren Anhängern unterwegs war (defekte Bremsen, verbogene Hängergabeln und ca. 40 Jahre alter Bereifung). Der durfte, da er sozusagen ¿um die Ecke wohnte¿, auf einem Feldweg noch nach Hause fahren. Einem LKW-Fahrer wurde die Weiterfahrt wegen defekter Bereifung untersagt. Dazu wurden die entsprechenden Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet. Insgesamt wurden zwei Strafanzeigen gefertigt, einmal weil ein Fahrer nicht mit der für sein LKW-Gespannfahrzeug notwendigen Fahrerlaubnis unterwegs war und die zweite gegen den Halter des Fahrzeuges wegen Duldung. Durch die Zollbeamten wurden 47 Fahrzeuge überprüft. Hierzu liegen noch keine Ergebnisse vor. Es machen sich noch weitere Ermittlungen durch die Zollbeamten notwendig. Die Fotos zeigen die Polizei- und Zollbeamten bei ihren Kontrollen. Der Polizeibeamte, der an einem Reifen die Bremsanlage kontrolliert, heißt Polizeihauptmeister Gerd Heinemann. Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - PRev. Stendal - Pressestelle Uchtewall 3 39576 Stendal Tel: +49 3931 685 198 Fax: +49 3931 685 190 Mail: bpa.prev-sdl@polizei.sachsen-anhalt.de

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