Finanzminister Bullerjahn informiert Landesregierung über Ergebnisse der Tarifverhandlungen für Lehrer
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 236/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 236/10 Magdeburg, den 4. Mai 2010 Finanzminister Bullerjahn informiert Landesregierung über Ergebnisse der Tarifverhandlungen für Lehrer Finanzminister Jens Bullerjahn hat die Landesregierung heute über die Ergebnisse der Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften GEW und dbb tarifunion für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt zur Inanspruchnahme von freiwilliger Teilzeitarbeit unterrichtet. Nach diesem Tarifvertrag können Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen sowie Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen ihre Arbeitszeit befristet für die Schuljahre 2010/2011 bis längstens 2012/2013 um mindestens drei Unterrichtsstunden in der Woche reduzieren. Für Lehrkräfte an Gymnasien und Sekundarschulen gilt dieses Angebot mit der Maßgabe, dass sie ihre noch durch die Tarifverträge Schulen LSA 2008 bzw. 2011 abgesenkte Arbeitszeit um ebenfalls mindestens weitere drei Stunden reduzieren. Mit Lehrkräften, die in den Schuljahren 2010/2011 bzw. 2011/2012 das 58. Lebensjahr vollenden, kann das Teilzeitarbeitsverhältnis mit Beginn des Schulhalbjahres, in dem das 58. Lebensjahr vollendet wird, bis zum Ablauf des Schulhalbjahres, in dem das gesetzlich festgelegte Alter bis zum Erreichen einer Altersrente vollendet wird, abgeschlossen werden. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Teilzeitarbeitsverhältnisses besteht nicht. Oberstes Gebot ist die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung. Finanzminister Bullerjahn dazu: ¿Mit dem Tarifvertrag wird einerseits dem Wunsch vor allem älterer Lehrkräfte nach geringeren Arbeitszeiten entsprochen. Andererseits kann das freiwerdende Arbeitszeitvolumen für vorgezogene Neueinstellungen von im Land ausgebildeten Lehrkräften verwendet werden. Damit wird einerseits Berufsanfängern eine Chance im Land geboten und andererseits ein wichtiger Schritt zu einer ausgewogenen Altersstruktur in der Lehrerschaft getan. Insbesondere Berufsanfänger erhalten dadurch eine Chance.¿ Zudem wird durch die Kompensationsmöglichkeit sowohl der Verantwortung des Arbeitgebers für alters- und familiengerechte Arbeitsbedingungen der Beschäftigten als auch der Pflicht zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung Rechnung getragen. Der Tarifvertrag soll am 1. Juni 2010 in Kraft treten, d. h. mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 ist eine Teilzeitbeschäftigung auf der Grundlage dieses Tarifvertrages möglich. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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