Landesregierung legt Entwurf für ein Stiftungsgesetz vor / Hövelmann: ?Stiftungen stehen häufig an der Spitze der gesellschaftlichen Entwicklung?
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 239/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 239/10 Magdeburg, den 4. Mai 2010 Landesregierung legt Entwurf für ein Stiftungsgesetz vor / Hövelmann: ¿Stiftungen stehen häufig an der Spitze der gesellschaftlichen Entwicklung¿ ¿Die Gründung einer Stiftung ist Ausdruck eines ganz besonderen bürgerschaftlichen Engagements. Der Stifter gibt einen Teil seines Vermögens endgültig auf und widmet ihn auf Dauer und unwiderruflich einem gemeinnützigen Zweck. Für ein solches herausragendes Engagement muss der Staat einen verlässlichen Rechtsrahmen garantieren.¿ Das erklärte Innenminister Holger Hövelmann zum Entwurf eines Stiftungsgesetzes Sachsen-Anhalt, der von der Landesregierung heute in Magdeburg zur Anhörung frei gegeben wurde. Das Gesetz soll an die Stelle des in Sachsen-Anhalt bislang geltenden, von der Volkskammer der DDR im September 1990 verabschiedeten Stiftungsgesetzes treten. Hövelmann: ¿Gerade im sozialen und kulturellen Bereich ist die Gesellschaft auf das Engagement von Menschen angewiesen, die einen Beitrag zur Stärkung des Gemeinwohls leisten wollen. Stiftungen sind vielfach mehr als andere Einrichtungen zukunftsorientiert, oft stehen sie als Innovationsmotoren an der Spitze der Entwicklung der Gesellschaft.¿ Eckpunkte des Gesetzentwurfes sind: Die vorrangige Beachtung des Stifterwillens steht im Zentrum des Stiftungsrechts. Aufgabe der Stiftungsbehörde ist es, im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht sicherzustellen, dass der Wille des Stifters erfüllt wird und das Grundstockvermögen der Stiftung in seinem Bestand erhalten bleibt. In Sachsen-Anhalt wird ein einziges, nach einheitlichen Kriterien gestaltetes elektronisches Stiftungsverzeichnis eingeführt, in dem sämtliche bestehenden rechtsfähigen Stiftungen erfasst sind. In dieses soll jedermann Einsicht nehmen können, ohne ¿ wie bisher ¿ hierfür ein berechtigtes Interesse geltend machen zu müssen. Das Gesetz soll die Revitalisierung von Altstiftungen erleichtern. In der DDR wurden zwar die meisten Stiftungen rechtskräftig aufgelöst. Gegenwärtig wird jedoch geprüft, welche derzeit inaktiven Stiftungen nicht rechtskräftig aufgelöst wurden und bei welchen dieser Stiftungen noch ein ausreichendes Grundstockvermögen vorhanden ist, um sie wiederzubeleben. Vorsichtigen Schätzungen zufolge könnte das bei über 100 Stiftungen der Fall sein. Die Überführung von kommunalem Vermögen in eine Stiftung kann nur erfolgen, wenn die Kommune ein wichtiges Interesse an deren Errichtung nachweisen kann. Dieses muss darin bestehen, dass der Zweck der Stiftung in ganz erheblichem Umfang zur Erfüllung der Aufgaben der Kommune beiträgt. Da die Übertragung von kommunalen Vermögenswerten auf eine Stiftung auf Dauer erfolgt, darf deren Errichtung nicht aus ¿Verlegenheit¿ erfolgen, denn das übertragene Gemeindevermögen geht der Kommune für die Aufgabenerledigung in anderen Bereichen auf Dauer verloren. Die Gemeinde darf deshalb nur dann Vermögenswerte in eine Stiftung überführen, wenn damit ein erheblicher ¿Mehrwert¿ verbunden ist. Dieser ¿Mehrwert¿ besteht in der Regel darin, dass sich weitere Stifter engagieren. Stiftungen sind oft seit Jahrhunderten tätig und damit ein besonderer Identifikationsfaktor für die Menschen in der jeweiligen Gemeinde oder Region. Gerade Sachsen-Anhalt hat eine reiche Stiftungstradition. Die älteste hier noch bestehende Stiftung, das St. Katharinen-Hospital in Derenburg, geht vermutlich auf das Jahr 1151 zurück. Heute gibt es in Sachsen-Anhalt 224 Stiftungen. Noch im Jahr 1945 waren es annähernd 2.000; von diesen haben allerdings nur wenige die Jahre 1945 bis 1990 überlebt. Neue Stiftungen konnten mit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuchs der DDR 1975 nicht mehr errichtet werden. Die zweite Kabinettsbefassung ist für den 8. Juni 2010 vorgesehen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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