: 240
Magdeburg, den 03.05.2010

Laufbahnverordnung des Schuldienstes wird dem Beamtenrecht angepasst

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 240/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 240/10 Magdeburg, den 4. Mai 2010 Laufbahnverordnung des Schuldienstes wird dem Beamtenrecht angepasst Nach Anhörung insbesondere der Gewerkschaften in Sachsen-Anhalt wurde heute die Verordnung über die Laufbahnen des Schuldienstes vom Kabinett verabschiedet. Analog zu der Laufbahnverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Januar dieses Jahres werden mit der Verordnung die Laufbahnen des Schuldienstes neu geordnet. Künftig werden der gehobene und der höhere Dienst in der Laufbahngruppe 2 zusammengefasst. Damit gibt es für Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst nur noch eine Laufbahngruppe. In der neuen Laufbahnverordnung sind die regelmäßig zu durchlaufenden Ämter festgelegt, ebenso die Einstiegs- und Endämter. Geregelt wird auch der Wechsel in eine andere Lehrerlaufbahn. ¿Den Wechsel zwischen den Fachrichtungen zu erleichtern¿, sagt Sachsen-Anhalts Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, ¿war eine Vorgabe der Föderalismusreform, die wir mit der beschlossenen  Regelung erfüllen.¿ Die Neuordnung war nötig geworden, weil die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (so genannte Berufsanerkennungsrichtlinie, 2005/36/EG) für den Bereich der Lehrerabschlüsse umgesetzt werden musste. Damit entfällt die Verordnung zur Anerkennung der Hochschuldiplome im Lehrerbereich, die ebenfalls durch eine EG-Richtlinie vorgegeben wurde. ¿Insoweit können wir mit der neuen Verordnung einen kleinen Anteil dazu beitragen, die staatliche Regelungsdichte zu verringern¿, erklärte Olbertz. Eine Veränderung des bestehenden Besoldungssystems ist mit der Neufassung der Verordnung nicht verbunden. Die Einstellung von Lehrkräften für die Fachpraxis als Tarifbeschäftigte wird weiterhin möglich sein. Der Zugang zur Schulaufsicht ist in der neuen Verordnung für alle Lehrämter vereinfacht worden. In die Neuregelung sind auch Anregungen der Gewerkschaften eingeflossen. Die Verordnung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes verkündet. Informationen zur Richtlinie 2005/36/EG können Sie unter http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/future_de.htm abrufen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung