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Magdeburg, den 06.05.2010

Bundesrat - Justizministerin Kolb: Einheitliche Kriterien für Bewilligung der Beratungshilfe notwendig

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 039/10 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 039/10 Magdeburg, den 7. Mai 2010 Bundesrat - Justizministerin Kolb: Einheitliche Kriterien für Bewilligung der Beratungshilfe notwendig Magdeburg (MJ). Auf Initiative von Sachsen-Anhalt hat der Bundesrat am heutigen Freitag, dem 7. Mai 2010, einer Überarbeitung des Beratungshilfegesetzes zugestimmt. Er wurde von Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit eingebracht. Justizministerin Kolb: ¿Anliegen ist es, die gesetzliche Grundlage für die Beratungshilfe deutlicher und übersichtlicher zu gestalten ¿ sowohl für Rechtspfleger und Richter als auch für Bürger.¿ Beratungshilfe wird gewährt, wenn ein Bürger bei einem rechtlichen Streit - beispielsweise mit seinem Vermieter oder dem Arbeitgeber - nicht über ausreichend eigene finanzielle Mittel verfügt, um außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens einen Anwalt für seine Beratung zu bezahlen. Durch die finanzielle Unterstützung wird sichergestellt, dass jeder Bürger unabhängig von seinem Vermögen eine kompetente Rechtsberatung erhält. Die Beratungshilfe ist beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Die Bewilligungspraxis ist sehr unterschiedlich. Erhebungen zeigen, dass die Ablehnungsquote beispielsweise in Sachsen-Anhalt zwischen 0 und 22 Prozent liegt. In Nordrhein-Westfalen wurde an 29 Amtsgerichten nicht ein einziger Antrag bzw. nur ein Prozent aller Anträge auf Beratungshilfe zurückgewiesen. Ministerin Kolb: ¿Diese Zahlen legen nahe, dass für die Bewilligungen unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden. Es erfolgt keine einheitliche Prüfung.¿ Die in den Bundesrat eingebrachte Überarbeitung des Beratungshilfegesetzes sieht klare Regeln für die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags vor. Neben den Bürgern, die bereits jetzt die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs haben, soll dieser künftig auch der Landeskasse eingeräumt werden. Der Gesetzentwurf von Sachsen-Anhalt schlägt weiterhin vor, dass die Landesjustizverwaltungen künftig Listen führen müssen über Hilfsangebote, die vom Bürger unentgeltlich in Anspruch genommen werden können. Zu verzeichnen sind geeignete Ansprechpartner beispielsweise bei Behörden oder Institutionen einschließlich der aktuellen Kontaktdaten. ¿In Sachsen-Anhalt besteht beim Oberlandesgericht Naumburg bereits eine derartige Liste, mit der gute Erfahrungen gemacht wurden¿, so Ministerin Kolb. Hintergrund Die Beratungshilfe wird von den Ländern bezahlt. Die Kosten sind in den vergangenen Jahren stark angewachsen. So verdoppelte sich die Anzahl der gewährten Beratungshilfen zwischen 1998 und 2005, was eine erhöhte Anzahl bedürftiger Rechtsuchender vermuten lässt. Im Jahr 2008 wurden bundesweit etwa 85 Mio. Euro für Beratungshilfe gezahlt. Vor allem im Bereich der Sozialgesetzgebung nach dem SGB II wird mit einem weiteren Anstieg der Kosten für die Länderkassen gerechnet. Ausführliche Informationen zur Beratungshilfe enthält die Broschüre ¿Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Voraussetzungen und Umfang¿, herausgegeben vom Justizministerium Sachsen-Anhalt, zum Download unter ¿Broschüren¿ auf www.mj.sachsen-anhalt.de . Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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