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Magdeburg, den 09.05.2010

Neues Landesversammlungsgesetz erstmals angewandt ? Rechtsextremistische Mahnwache am 8. Mai in Merseburg erfolgreich verboten

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 051/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 051/10 Magdeburg, den 10. Mai 2010 Neues Landesversammlungsgesetz erstmals angewandt ¿ Rechtsextremistische Mahnwache am 8. Mai in Merseburg erfolgreich verboten Am vergangenen Wochenende wurden in Sachsen-Anhalt erstmals die Bestimmungen des im Dezember 2009 in Kraft getretenen Landesversammlungsgesetzes angewandt. Eine für Samstag, den 8. Mai 2010, von einem NPD-Kreistagsmitglied aus Braunsbedra angemeldete Mahnwache in Merseburg unter dem Titel ¿08. Mai ¿ Kein Tag der Befreiung¿ wurde vom zuständigen Saalekreis mit dem Hinweis auf das neue Gesetz verboten und fand nicht statt. Eine Klage gegen das Verbot gibt es bislang nicht. Innenminister Holger Hövelmann (SPD) begrüßte das entschlossene Vorgehen der Versammlungsbehörden. ¿Der Fall Merseburg zeigt, dass das Gesetz handhabbar ist und dass die Schutzbestimmungen den Nerv rechtsextremistischer Aufmärsche treffen, wenn sie für bestimmte Tage oder bestimmte Orte vorgesehen sind¿, sagte der Minister. Das Gesetz verbietet Aufzüge an genau definierten, historisch bedeutsamen Tagen oder Orten, wenn zu befürchten ist, dass die Würde und Ehre etwa der Opfer des NS-Regimes durch die Versammlung verletzt wird. Aus der Verbotsbegründung: ¿Eine Verharmlosung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ist u. a. in einzelnen Textpassagen des von Ihnen zur Verteilung vorgesehenen Flugblattes zu sehen. Die Gegenüberstellung der Zahlen der während des zweiten Weltkrieges gefallenen deutschen Soldaten mit 3 Millionen zu den 3,2 Millionen, die in Gefangenschaft nach dem 08. Mai 1945 umgekommen sind und weiteren 3,3 Millionen, die durch Vertreibung umgekommen sind (Punkt 6), beinhaltet eine Wertung zugunsten der Zeit der Kriegshandlungen. Unter Punkt 3 des Flugblattes wird der 08. Mai 1945 als Datum der Auslieferung an den Tod bezeichnet. Unter Punkt 4 wird die Zeit nach dem 08. Mai 1945 sogar als dunkelste Zeit derer beschrieben, die jene Zeit miterlebten. Dies implementiert die Würdigung der Zeit des Zweiten Weltkrieges, als einen qualitativ besseren Zeitabschnitt für das deutsche Volk. Für Verfolgte und Widerstandskämpfer ist hierin eine allumfassende Demütigung zu verstehen. Nicht minder schwer geschieht die Herabsetzung der Würde und Ehre der Opfer und Verfolgten des Zweiten Weltkrieges auch durch die Wahl des Themas ,08. Mai ¿ Kein Tag der Befreiung` bzw. den Titel des Flugblattes ,08. Mai 1945: Tag der GEFANGENSCHAFT`. (...) Vor 25 Jahren hielt der damalige Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker am 8. Mai im Bundestag eine Rede anlässlich des 40. Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus. Vielleicht war es die wichtigste Rede, die je in Deutschland zu diesem Thema gehalten wurde. Spätestens seit dieser Rede ist der Stellenwert des 08. Mai für Deutschland und sein Volk als ein Datum von entscheidender historischer Bedeutung (in Europa) manifestiert. Die Worte von Bundespräsident Richard von Weizsäcker zum 40. Jahrestag des Kriegsendes vor dem Bundestag fanden vor allem im Ausland hohe Anerkennung. Weizsäcker nannte den 8. Mai für die Deutschen keinen Grund zum Feiern, wohl aber einen Tag der Befreiung von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Von Weizsäcker hat es mit dieser international so viel beachteten Rede vermocht, eine neue historische Identität zu schaffen und eine kollektive Norm zu setzen. Diese Rede hat das Geschichtsverständnis und die Erinnerungskultur der Deutschen nachhaltig beeinflusst, sie in gewisser Weise geöffnet und europäisiert. Eine Veranstaltung an diesem für das deutsche Volk derart symbolträchtigem Datum mit einem vollkommen konträren Tenor läuft dem Schutzgedanken des Gesetzgebers zuwider und kann nicht hingenommen werden.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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