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Magdeburg, den 10.05.2010

Innenstaatssekretär Erben beim 5. Internationalen ÖPV Security Kongress in Magdeburg: ?Nur Menschen können Menschen helfen!?

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 052/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 052/10 Magdeburg, den 11. Mai 2010 Innenstaatssekretär Erben beim 5. Internationalen ÖPV Security Kongress in Magdeburg: ¿Nur Menschen können Menschen helfen!¿ Der Staatsekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben (SPD), hat am heutigen Vormittag den Teilnehmern des ¿5. Internationalen ÖPV Security Kongresses¿ ¿ ÖPV steht für Öffentlichen Personenverkehr ¿ Grüße der Landesregierung überbracht. Bei der heute und morgen in Magdeburg stattfindenden Veranstaltung diskutieren Experten aus dem In- und Ausland über Sicherheitsprobleme und Sicherheitskonzepte für Busse und Bahnen. Der Innenstaatssekretär betonte, dass Sicherheit nicht nur für Fahrgäste, Verkehrsunternehmen und Kommunen, sondern auch für die Polizei von immenser Bedeutung sei. Erben informierte in diesem Zusammenhang zur objektiven Sicherheitslage im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Sachsen-Anhalt. Mit 922 Straftaten nahmen im vergangenen Jahr die Sachbeschädigungen den größten Anteil der erfassten Fälle ein, dem folgen insgesamt 884 Taten aus dem Bereich der Rohheitsdelikte und der Straftaten gegen die persönliche Freiheit ¿ wovon es sich bei dem weit überwiegenden Teil um Körperverletzungen handelte. Etwa ein Viertel aller Straftaten ereignete sich dabei in Bussen und Straßenbahnen, alle anderen Taten wurden an Haltestellen verübt. Zwar würden diese Zahlen objektiv aufzeigen, dass der ÖPNV in unserem Bundesland grundsätzlich sicher sei, aber dies sei nur die eine Seite der Medaille, erklärte der Innenstaatssekretär. Rüdiger Erben: ¿Für die Bürgerinnen und Bürger ist die gefühlte Sicherheit ebenso wichtig. Etwa ein Viertel der Menschen in unserem Land haben Angst, Opfer einer Straftat zu werden. Wir wollen nicht, dass sie mit diesem Gefühl leben müssen.¿ Laut Innenstaatssekretär sind die Gründe für die negative Sicherheitseinschätzung verschieden. Dunkelheit, Personen, deren Verhalten man nicht einschätzen kann, oder Berichte über schockierende Taten wie im vergangenen Jahr in München seien genauso relevant wie Haltestellenbereiche, deren Erscheinungsbilder auf Vandalismus und Verwahrlosung beruhen. Er betonte, dass die Gewährleistung der Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln nur als gemeinsame Aufgabe von Polizei und Verkehrsbetreiber erfolgreich bewältigt werden könne und verwies auf die in Sachsen-Anhalt intensivierte Zusammenarbeit beider Seiten. Zu den oftmals in der öffentlichen Diskussion debattierten Forderungen nach mehr Sicherheitspersonal und einem verstärkten Einsatz von Überwachungskameras in den Verkehrsmitteln sagte Erben: ¿Beides sind probate Maßnahmen, um Straftaten wirksam zu verhindern. Diese Forderungen unterstütze ich, ich sage aber auch, dass ich die effektivste Lösung nur in einer Verbindung von bedarfsangepasstem Personalansatz und einem effizienten Einsatz der Videotechnik sehe. Installierte Überwachungskameras entfalten eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Straftäter und tragen deshalb enorm zum Sicherheitsempfinden der Bürger bei. Zudem haben sie sich bei der Aufklärung von Straftaten, etwa bei der Identifizierung von Tatverdächtigen als bedeutendes Ermittlungsinstrument erwiesen. Dennoch ersetzen sie im Falle eines Übergriffs nicht das Sicherheitspersonal, das speziell für deeskalierendes Handeln geschult ist und einschreiten kann. Denn nur Menschen können Menschen helfen.¿ Zum Thema Alkoholverbot im Nahverkehr machte der Staatssekretär deutlich, dass er im Alkoholkonsum ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den Öffentlichen Personenverkehr sieht. ¿Das Trinken in Bussen und Bahnen ist mittlerweile für viele selbstverständlich geworden. Insbesondere der exzessive Alkoholkonsum von Jugendlichen und Fußballfans zieht hauptsächlich an den Wochenenden ungebührliches Benehmen, Belästigungen, Verunreinigungen, Vandalismus und sogar Bedrohungen nach sich. Einige Unternehmen haben in ihren Beförderungsbedingungen bereits Verbote festgeschrieben und gute Erfahrungen damit gemacht. Es sind aber alle Unternehmen gefragt, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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