: 41
Magdeburg, den 11.05.2010

Urteil des Europäischen Gerichtshofs - Ministerin Kolb: Keine Schnellschüsse bei der Sicherungsverwahrung

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 041/10 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 041/10 Magdeburg, den 11. Mai 2010 Urteil des Europäischen Gerichtshofs - Ministerin Kolb: Keine Schnellschüsse bei der Sicherungsverwahrung Magdeburg (MJ). ¿Nach der heute bekannt gegebenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte müssen die gesetzlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung generell einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Es darf dabei nicht zu Schnellschüssen kommen, um keine neuen Kontroversen hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte aufzuwerfen¿, so Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat den Antrag der deutschen Bundesregierung auf Verweisung der Rechtssache M. gegen Deutschland an die Große Kammer abgelehnt. Es findet deswegen keine weitere inhaltliche Überprüfung des angefochtenen Urteils vom 17. Dezember 2009 mehr statt, das damit Bestandskraft erlangt hat. Danach verstößt die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die Dauer von zehn Jahren hinaus gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Es handelte sich um eine individuelle Beschwerde ohne unmittelbare Auswirkungen auf andere Fälle. Ministerin Kolb: ¿Parallele Fälle, die kurzfristige Maßnahmen notwendig machen, gibt es in Sachsen-Anhalt zurzeit nicht." Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung