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Magdeburg, den 17.05.2010

Landesregierung beschließt vorgezogene Schuldenbremse / Finanzminister Bullerjahn: Wichtiger Beitrag zur Konsolidierung der  Landesfinanzen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 263/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 263/10 Magdeburg, den 18. Mai 2010 Landesregierung beschließt vorgezogene Schuldenbremse / Finanzminister Bullerjahn: Wichtiger Beitrag zur Konsolidierung der  Landesfinanzen Die Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung die Änderung der Landeshaushaltsordnung beschlossen. Damit ist für Sachsen-Anhalt als bisher einziges Bundesland der Weg frei, die sogenannte Schuldenbremse bereits mit dem Haushaltsjahr 2013 wirksam werden zu lassen. Finanzminister Jens Bullerjahn erläuterte dazu: ¿Mit der im vergangenen Jahr beschlossenen Änderung des Grundgesetzes müssen die Haushalte von Bund und Ländern ab dem Haushaltsjahr 2011 grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auskommen. Den Ländern wurde jedoch auf Grund ihrer Haushaltslage und den erforderlichen extrem großen Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung gestattet, bis Ende 2019 von dieser Regelung abzuweichen. Ich bin jedoch der Überzeugung, dass es die Haushaltssituation in Sachsen-Anhalt erfordert, bereits jetzt eine solche Schuldenbremse für das Land einzuführen.¿ Konkret bedeutet das für Sachsen-Anhalt, dass der Landeshaushalt ab 2012 ohne Aufnahme von Krediten auszugleichen ist. Die mit dem Doppelhaushalt 2010/2011 bereits beschlossene Kreditaufnahmeermächtigung ist davon noch nicht betroffen. Neue Schulden dürfen ab 2013 nur bei konjunkturell bedingter erheblicher Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes, bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen aufgenommen werden. Außerdem muss ein verbindlicher Tilgungsplan aufgestellt werden. Ein Tilgungskonzept wird künftig Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung sein. Ergänzt werden die Konsolidierungsmaßnahmen durch die Aufnahme einer gesetzlichen Regelung in die Landeshaushaltsordnung zur Stärkung der in dieser Legislaturperiode geschaffenen Vorsorgeelemente. Diese besteht aus der Verpflichtung, regelmäßig Mittel an einen Fonds zur Absicherung der Finanzierung künftiger Versorgungsaufwendungen (Pensionsfonds) zu leisten und zum Ausgleich konjunkturbedingter Einnahmeschwankungen kontinuierlich Finanzmittel in die Steuerschwankungsreserve einzustellen. ¿Diese Maßnahmen halte ich für unverzichtbar, wenn wir nicht mittel- und langfristig unsere Handlungsspielräume und politischen Gestaltungsmöglichkeiten verlieren wollen. Dazu müssen wir bereits jetzt unsere Konsolidierungsanstrengungen verstärken und alle geeigneten Instrumente nutzen. Zusammen mit den anderen, ebenfalls in dieser Legislaturperiode geschaffenen Elementen, wie Personalentwicklungskonzept und Zukunftsstiftung werden wir unseren eingeschlagenen Kurs ¿Konsolidieren, vorsorgen, investieren¿ weiter fortführen. Nur so wird es uns gelingen, auch künftigen Generationen in unserem Land eine Perspektive zu geben¿, so Bullerjahn. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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