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Magdeburg, den 17.05.2010

Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhält erneut finanzielle Unterstützung für Straßenbaumaßnahme

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 056/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 056/10 Magdeburg, den 18. Mai 2010 Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhält erneut finanzielle Unterstützung für Straßenbaumaßnahme Das Innenministerium hat dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld einen Betrag in Höhe von 109.516,83 Euro zur Aufbringung des Eigenanteils für eine vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahme zur Verfügung gestellt. Der Zuweisungsbetrag fließt in den weiteren Ausbau der Thalheimer Straße (K 2055) in der Ortslage Wolfen. Bereits im Juli des vergangenen Jahres unterstützte das Innenministerium den Ausbau dieser Straße mit knapp 230.000 Euro. Die Straßenbaumaßnahme wird durch den Bund finanziell gefördert, allerdings muss die antragstellende Kommune den dafür notwendigen Eigenanteil selbst erbringen. Da der Landkreis finanziell nicht dazu in der Lage ist, so dass ein Wegfall der Förderung droht, wurde der Betrag vom Land auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellt. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Region Bitterfeld-Wolfen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gehört zu den führenden Industriestandorten Mitteldeutschlands. In den Industrie- und Gewerbegebieten der Region haben sich erfolgreiche Unternehmen der chemischen Industrie, des Maschinenbaus, des metallverarbeitenden Gewerbes und der Folien- bzw. Glasindustrie angesiedelt. Ein gut ausgebautes Verkehrsnetz ist für den Wirtschaftsstandort im Kreis, aber auch für die hier lebende und arbeitende Bevölkerung unerlässlich. Indem das Land dieses Straßenbauvorhaben finanziell unterstützt, investiert es in die Entwicklung und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld .¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von  25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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