Hövelmann plädiert für ?lebensnahe Regelungen? zur Verfolgung von Alkoholtätern im Straßenverkehr
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 060/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 060/10 Magdeburg, den 27. Mai 2010 Hövelmann plädiert für ¿lebensnahe Regelungen¿ zur Verfolgung von Alkoholtätern im Straßenverkehr Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, den Richtervorbehalt für die Entnahme von Blutproben bei mutmaßlich alkoholisierten Autofahrern abzuschaffen. ¿Betrunken Auto zu fahren und Menschenleben zu gefährden ist kein Kavaliersdelikt¿, sagte Hövelmann im Vorfeld der heute in Hamburg beginnenden Innenministerkonferenz. ¿Die meisten Delikte werden aber nachts begangen, wenn keine Richterin und kein Richter greifbar ist, um eine Blutentnahme anzuordnen. Im Interesse der Rechtssicherheit für die Polizeibeamtinnen und -beamten ist es deshalb richtig, den Richtervorbehalt durch eine lebensnahe Regelung zu ersetzen. Niemand soll damit rechnen können, nach einer Trunkenheitsfahrt ungeschoren davon zu kommen, nur weil keine rechtzeitige richterliche Anordnung möglich war.¿ Hövelmann sprach sich zugleich dafür aus, auch die Ergebnisse von Atemalkoholkontrollen als Beweismittel vor Gericht zuzulassen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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