(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgericht Magdeburg im Juni 2010 (Stand: 28. Mai 2010)
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 038/10 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 038/10 Magdeburg, den 31. Mai 2010 (LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgericht Magdeburg im Juni 2010 (Stand: 28. Mai 2010) Betrug bei Arbeitslosenhilfe in Aschersleben 2 Ds 223 Js 19997/06 40/10 ¿ 8. Strafkammer als Berufungskammer 2 Angeklagte Prozesstag: Mittwoch, 02. Juni 2010, 10.15 Uhr, Saal A 12 Das Amtsgericht Aschersleben verurteilte am 19.02.2010 ein Ehepaar. Martina E. wurde zu einer Geldstrafe von 500,00 ¿, Ronny E. unter Einbeziehung einer anderen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Amtsgericht ist aufgrund des damaligen Geständnisses der Angeklagten zu der Überzeugung gelangt, dass beide Angeklagte als Empfänger von Arbeitslosenhilfe es unterlassen haben, bis zum November 2006 anderweitiges Einkommen aus einer gewerblichen Tätigkeit des Ronny E. gegenüber der zuständigen ARGE anzugeben. Gegen das Urteil haben die beiden Angeklagten Berufung eingelegt. Totschlag in Klein Wanzleben 21 Ks 162 Js 41734/09 6/10 ¿ 1. Strafkammer 1 Angeklagter 3 Nebenkläger 1 rechtsmedizinischer und 1 psychiatrischer Sachverständiger 17 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 03. Juni 2010, 09.30 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine: Mittwoch, 09. Juni 2010 und Mittwoch, 16. Juni 2010, jeweils 09.30 Uhr Saal A 23 Die Staatsanwaltschaft wirft dem im August 1955 geborenen Angeklagten Wolf-Reinhard K. vor, am 05. Dezember 2009 in Klein Wanzleben nach einer verbalen Auseinandersetzung den Sohn seiner Lebensgefährtin getötet zu haben. Der Angeklagte befindet sich seit 05. Dezember 2009 in Untersuchungshaft. Totschlag in Calbe 22 Ks 164 Js 43525/09 2/10 1 Angeklagter 1 Nebenklägerin 1 rechtsmedizinische Sachverständige 10 Zeugen Prozessbeginn: Freitag, 04. Juni 2010, 09.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: Montag, 28. Juni 2010, 13.00 Uhr, 6. und 9.Juli, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12 Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Oktober 1998 geborenen Angeklagten Thomas S. vor, am 17. Dezember 2009 in Calbe als Heranwachsender mit 20 Jahren grundlos auf offener Straße einen Mann getötet zu haben. Der Angeklagte befindet sich seit dem 19. Dezember 2009 in Untersuchungshaft. Besitz von kinderpornografischen Bilddateien 26 Ns 449 Js 28147/07 40/10 1 Angeklagter Prozesstag: Montag, 07. Juni 2010, 13.00 Uhr, Saal A 12 Am 25.02.2010 verurteilte das Amtsgericht Magdeburg den im Mai 1966 geborenen Angeklagten Jörg E. wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20,00 ¿. Nach Überzeugung des Amtsgerichts befanden sich auf einem ausschließlich vom Angeklagten genutzten tragbaren Computer 41 Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, die nun verhandelt wird. Steuerhinterziehung in Millionenhöhe 24 Kls 1/08 ¿ 4. Wirtschaftsstrafkammer 2 Angeklagte bislang 3 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 8. Juli 2010, 9.30 Uhr, Saal B 12 Fortsetzungstermine: 18. und 25. Juni, 16. Juli., 6., 13. und 20. August, 3. 10. und 17. September, 8. Oktober, jeweils 09.30 Uhr Saal B 12 Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Michael S. (geboren Juni 1972) und Andreas Sch. (geboren August 1966) eine Vielzahl von Steuerstraftaten vor, die die Angeklagten in den Jahren 2002 bis 2005 in wechselnder Beteiligung im Raum Magdeburg-Haldensleben begangen haben sollen. Dabei sollen die Angeklagten mehrere Unternehmen aus dem Bereich der Transportbranche und damit verbundene Dienstleistungsunternehmen als GmbH¿s betrieben haben. Mit den Firmen sollen die Angeklagten einen strafrechtlich relevanten Mehrwertsteuerschaden in Höhe von rund 3,6 Mio. ¿ dadurch verursacht haben, dass sie entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen Umsätze dem zuständigen Finanzamt in Magdeburg nicht meldeten und demnach auch die auf die Umsätze entfallende Mehrwertsteuer nicht bezahlten. Außerdem sollen die Angeklagten durch Nichtabgabe von Einkommenssteuererklärungen einen Einkommensteuerschaden von insgesamt rund 1/2 Mio. ¿ verursacht haben. Gewerbsmäßiger Betrug in Millionenhöhe eines ehemals in Magdeburg tätigen Arztes 24 KLs 4/08 ¿ 4. Wirtschaftsstrafkammer 1 Angeklagter 18 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 10. Juni 2010 um 10.00 Uhr, Saal B 12 Fortsetzungstermine: 17., und 24. Juni, 15., 19., 26., 27. Juli, 2., 3., 9. und 10. August 2010, jeweils, 10.00 Uhr, Saal B12 Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Oktober 1948 geborenen Ex-Arzt Ulrich W. vor, sich in den Jahren 2004 bis 2007 in Magdeburg betrügerisch ärztliches Honorar in Höhe von mehr als 4 Millionen Euro verschafft zu haben. Der Angeklagte soll in über 700 Fällen Patienten, die an der Parkinson Krankheit litten, mit Implantatnadeln behandelt haben. Die Nadeln soll er unter Verstoß gegen Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der ärztlichen Berufsordnung zu einem vielfachen des zulässigen Preises den Patienten in Rechnung gestellt haben. Rechtlich besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges nach § 263 Abs. 3 Nr. StGB zum Nachteil der Patienten. Der Strafrahmen reicht von Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Dem mittlerweile in Spanien lebenden Angeklagten wurde in Deutschland durch Widerruf der Approbation die ärztliche Tätigkeit untersagt. (Christian Löffler) Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
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