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Magdeburg, den 02.06.2010

Gemeinde Börde-Hakel im Salzlandkreis erhält vom Land Zuweisung in Millionenhöhe

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 065/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 065/10 Magdeburg, den 3. Juni 2010 Gemeinde Börde-Hakel im Salzlandkreis erhält vom Land Zuweisung in Millionenhöhe Das Innenministerium bewilligt der Gemeinde Börde-Hakel im Salzlandkreis eine Zuweisung in Höhe von insgesamt knapp 5,3 Millionen Euro. Der Zuweisungsbetrag dient dem Ausgleich von Fehlbeträgen der Verwaltungshaushalte der ehemals selbstständigen Gemeinden Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln. Im Rahmen der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform haben sich Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln zur Mitgliedsgemeinde Börde-Hakel der Verbandsgemeinde ¿Egelner Mulde¿ zusammengeschlossen. Aufgrund der Altfehlbeträge der am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden befindet sich die Gemeinde Börde-Hakel nunmehr in einer schwierigen finanziellen Situation. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Gemeinde Börde-Hakel ist bemüht, ihren durch die Altfehlbeträge der am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden stark belasteten Haushalt zu konsolidieren. Angesichts der schwierigen Haushaltslage fehlen der Gemeinde Börde-Hakel jedoch die Möglichkeiten, diese Altfehlbeträge aus eigener Kraft auszugleichen. Aus diesem Grund unterstützt das Land die Bemühungen der Gemeinde, schrittweise zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen.¿ Die ehemals selbstständigen Gemeinden Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln und die Gemeinde Börde-Hakel selbst hatten in der Vergangenheit zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten bereits Liquiditätshilfen in Höhe von insgesamt nahezu 3,7 Millionen Euro vom Land auf Grundlage des Finanzausgleichgesetzes erhalten. Liquiditätshilfen sind grundsätzlich rückzahlbar oder werden, wie in diesem Fall, bei späteren Zuweisungen verrechnet. Deshalb wird der Gemeinde Börde-Hakel jetzt ein Betrag in Höhe von etwas mehr als 1,6 Millionen Euro ausgezahlt. Hintergrund: Zuweisungen für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden Gemeinden, die sich im Rahmen der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform zusammengeschlossen haben, kann nach dem entsprechenden Runderlass des Innenministeriums eine finanzielle Unterstützung als nichtinvestive Zuweisung aus dem hierfür im Landeshaushalt bereitgestellten Fond gewährt werden. Diese Haushaltsmittel dienen der Stärkung der Verwaltungs- und Leistungskraft der ¿neuen¿ leitbildgerechten Kommune. Dies kann insbesondere durch die Reduzierung der Fehlbeträge und/oder der gemeindlichen Verschuldung erreicht werden. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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