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Magdeburg, den 08.06.2010

Innenminister Hövelmann zum Entwurf des neuen Stiftungsgesetzes: ?Stiftungen sind Ausdruck eines ganz besonderen bürgerschaftlichen Engagements?

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 067/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 067/10 Magdeburg, den 9. Juni 2010 Innenminister Hövelmann zum Entwurf des neuen Stiftungsgesetzes: ¿Stiftungen sind Ausdruck eines ganz besonderen bürgerschaftlichen Engagements¿ Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung den Entwurf des neuen Stiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Das Inkrafttreten wird zum 1. Januar 2011 angestrebt. Heute beschäftigt sich die Friedrich-Ebert-Stiftung bei einer Tagung in Magdeburg mit dem neuen Stiftungsgesetz. Zum Auftakt der Veranstaltung erklärte Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Politik schätzt das Wirken von Stiftungen in unserer Gesellschaft hoch ein. Sie sind zum einen Ausdruck der Verbundenheit der Stifter mit ihrer Stadt oder Region und zum anderen ein wichtiger Beitrag der Bürger zur Stärkung des Gemeinwohls. Stiftungen sind Ausdruck eines ganz besonderen bürgerschaftlichen Engagements. Die Zwecke der Stiftungen machen deutlich, von welchen sozialen Problemen die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Stiftung jeweils geprägt wurde. Stiftungen sind in der Lage, schnell auf gesellschaftliche Probleme einzugehen. Deshalb ist Vieles in unserer Gesellschaft ohne das Engagement von Stiftungen nicht möglich. Gerade im sozialen Bereich, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen, in Museen, Theatern, Schulen und Universitäten wäre unser Leben ohne Stiftungen um Vieles ärmer. Die Stiftungen im Land Sachsen-Anhalt können auf eine lange Geschichte zurückblicken. Bereits seit dem Mittelalter sind auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalt sehr viele Stiftungen nachweisbar. Exemplarisch sei hier das im Jahr 973 gegründete Benediktinterkloster Memleben genannt. Im Zuge der Reformation wurde das Kloster Memleben, wie viele dieser Stiftungen, jedoch aufgehoben. Die älteste noch bestehende Stiftung im Land ist die Stiftung St.-Katharinen-Hospital Derenburg. Zweck der vermutlich im Jahr 1151 durch die Regensteiner Grafen errichteten Stiftung ist heute der Betrieb eines Alten- und Pflegeheims. Im 20. Jahrhundert wirkten sich jedoch mehrere Entwicklungen negativ auf das Stiftungswesen aus. Zunächst fielen viele Stiftungen der Inflation in den Jahren 1922/23 zum Opfer. Die NS-Diktatur richtete sich insbesondere gegen jüdische Stiftungen. Oftmals wurde Stiftungsvermögen für den NS-Staat zweckentfremdet, und auch der Krieg hinterließ durch Bombenangriffe sichtbare Spuren bei den Stiftungen. Negativ wirkten sich auch die Währungsreform 1948 und die Zeit der SED-Diktatur aus. Während der SED-Herrschaft passten Stiftungen nicht in die von der Einheitspartei angestrebten Gesellschaft, denn ein vom Staat unabhängiges Engagement der Bürger wurde nicht gewünscht. Aufgrund dieser negativen Einflüsse haben von einstmals rund 2.000 Stiftungen nur ganz wenige ¿ vor allem von den Kirchen getragene ¿ Stiftungen das Jahr 1990 erlebt. Auch wenn viele Menschen 1990 nicht viel mit dem Rechtsinstitut der Stiftung anzufangen wussten, so lässt sich dennoch bis heute eine langsame Aufwärtsentwicklung hinsichtlich der Anzahl der Stiftungen erkennen. Derzeit existieren in Sachsen-Anhalt 226 Stiftungen. Davon wurden 136 seit 1990 neu gegründet, 90 sind revitalisierte Altstiftungen. Die Zahl der Stiftungen in den westdeutschen Ländern ist jedoch im Vergleich wesentlich höher. Auch verfügen diese über eine deutlich höhere Vermögensausstattung. Im Vergleich der ostdeutschen Länder liegt Sachsen-Anhalt mit der Zahl der Stiftungen allerdings im Durchschnitt.¿ Hintergrund: Eckpunkte des Gesetzesentwurfs Die vorrangige Beachtung des Stifterwillens steht im Zentrum des Gesetzentwurfs. Aufgabe der Stiftungsbehörde ist es, im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht sicherzustellen, dass der Wille des Stifters erfüllt wird und das Grundstockvermögen der Stiftung in seinem Bestand erhalten bleibt. In Sachsen-Anhalt wird ein einziges, nach einheitlichen Kriterien gestaltetes elektronisches Stiftungsverzeichnis eingeführt, in dem sämtliche bestehenden rechtsfähigen Stiftungen erfasst sind. In dieses soll jedermann Einsicht nehmen können, ohne ¿ wie bisher ¿ hierfür ein berechtigtes Interesse geltend machen zu müssen. Das Gesetz soll die Revitalisierung von Altstiftungen erleichtern. In der DDR wurden zwar die meisten Stiftungen rechtskräftig aufgelöst. Gegenwärtig wird jedoch geprüft, welche derzeit inaktiven Stiftungen nicht rechtskräftig aufgelöst wurden und bei welchen dieser Stiftungen noch ein ausreichendes Grundstockvermögen vorhanden ist, um sie wiederzubeleben. Vorsichtigen Schätzungen zufolge könnte das bei über 100 Stiftungen der Fall sein. Die Überführung von kommunalem Vermögen in eine Stiftung kann nur erfolgen, wenn die Kommune ein wichtiges Interesse an deren Errichtung nachweisen kann. Dieses muss darin bestehen, dass der Zweck der Stiftung in ganz erheblichem Umfang zur Erfüllung der Aufgaben der Kommune beiträgt. Da die Übertragung von kommunalen Vermögenswerten auf eine Stiftung auf Dauer erfolgt, darf deren Errichtung nicht aus ¿Verlegenheit¿ erfolgen, denn das übertragene Gemeindevermögen geht der Kommune für die Aufgabenerledigung in anderen Bereichen auf Dauer verloren. Die Gemeinde darf deshalb nur dann Vermögenswerte in eine Stiftung überführen, wenn damit ein erheblicher ¿Mehrwert¿ verbunden ist. Dieser ¿Mehrwert¿ besteht in der Regel darin, dass sich weitere Stifter engagieren. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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