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Magdeburg, den 14.06.2010

(LG MD) Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Tötung der schwangeren Ehefrau

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 041/10 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 041/10 Magdeburg, den 15. Juni 2010 (LG MD) Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Tötung der schwangeren Ehefrau 21 Ks 6/09 ¿ 1. Strafkammer - Schwurgericht Wie heute bekannt wurde hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az. 4 StR 125/10) mit einstimmigem Beschluss vom  1. Juni 2010 (4 StR 125/10) das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 19. November 2010 bestätigt. Die 1. große Strafkammer ordnete im letzten Jahr die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten Cengiz K. (geb. September 1979) im psychiatrischen Krankenhaus an. Der Täter hatte hin der Nacht vom 7. auf den 8. Februar 2009 in Groß Börnecke seine hochschwangere Ehefrau getötet. Auch das ungeborene Kind hat die Tat nicht überlebt. Das psychiatrisches Gutachten hat ergeben, dass der Angeklagte bereits zum Tatzeitpunkt wegen  einer paranoid-halluzinatorischen Psychose schuldunfähig gewesen ist. Damit konnte er nach dem Strafgesetzbuch nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Allerdings wird der Täter dauerhaft in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht bis er nicht mehr gefährlich ist. Der Angeklagte hatte damals gegen seine Verurteilung Revision eingelegt, die der Bundesgerichtshof verworfen hat. Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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