: 73
Magdeburg, den 16.06.2010

Landtag verabschiedet Zensusausführungsgesetz ?Gesetz schafft Voraussetzungen für reibungslose Volkszählung 2011?

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 073/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 073/10 Magdeburg, den 17. Juni 2010 Landtag verabschiedet Zensusausführungsgesetz ¿Gesetz schafft Voraussetzungen für reibungslose Volkszählung 2011¿ Der Landtag berät in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag abschließend über den Entwurf des Zensusausführungsgesetzes. In der Debatte erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Das Zensusausführungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt ist erforderlich, um die Volkszählung im nächsten Jahr, am 9. Mai 2011, ordnungsgemäß und in guter Qualität durchführen zu können. Der Gesetzentwurf der Landesregierung schafft dafür die organisatorischen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen. In erster Linie geht es hier darum, zur Unterstützung des Statistischen Landesamtes, das für die Durchführung der Zählung verantwortlich ist, örtliche Erhebungsstellen einzurichten. Wir haben dafür 37 größere Gemeinden ausgewählt, die diese Aufgabe übernehmen sollen. Sie werden in enger Zusammenarbeit mit dem Statistischen Landesamt für einzelne Teilbereiche des Zensus vor Ort tätig werden. Das betrifft insbesondere die Organisation der Haushaltsbefragungen, von der rund zehn Prozent der Bevölkerung betroffen sind, und die Durchführung der gesetzlich vorgegebenen Erhebungen in den sogenannten Sonderbereichen, wie Wohnheimen oder Alten- und Pflegeheimen. Ich bin sehr froh darüber, dass die Beratungen in den Ausschüssen zügig und konstruktiv vorangegangen sind und Sie heute das Gesetz mit der zweiten Lesung verabschieden können. Das schafft Planungssicherheit für die betroffenen Kommunen. Bezüglich der Erstattung der Kosten, die den örtlichen Erhebungsstellen mit der Wahrnehmung der Aufgaben zum Zensus 2011 entstehen, haben wir eine, wie ich meine, gute, praktikable und unbürokratische Regelung gefunden. Die betroffenen Kommunen erhalten bereits im Herbst 2010 eine Abschlagszahlung in Höhe von jeweils 45.000 Euro, so dass von Beginn an Mittel zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen. Bereits zum 30. Juni 2011 werden die restlichen Zahlungen erfolgen. Insgesamt werden rund 6,7 Millionen Euro an die Kommunen erstattet, ein Großteil davon aufwandsbezogen entsprechend dem Umfang der durchzuführenden Haushaltsstichprobe. In die Berechnung der Personalkostenerstattung ist die zwischenzeitlich erzielte Tarifeinigung eingeflossen. Daraus resultiert die vorgeschlagene Änderung des aufwandsbezogenen Betrages von 13,00 Euro auf 13,10 Euro je in die Stichprobe einbezogene Person. Die Vorbereitungen zur Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen sind im Statistischen Landesamt schon angelaufen, erste Informationsveranstaltungen haben bereits stattgefunden. Im Herbst werden auch die Schulungen für die Mitarbeiter in den örtlichen Erhebungsstellen beginnen. Ich bin sicher, dass das Statistische Landesamt gemeinsam mit den örtlichen Erhebungsstellen das Großprojekt Zensus 2011 erfolgreich durchführen wird. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird dafür die Grundlage gelegt.¿ Hintergrund zum Zensusausführungsgesetz: Im Jahr 2011 wird es in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Volkszählungen geben. Anders als bei früheren Zählungen wird jedoch nicht mehr jeder Haushalt durch Interviewer aufgesucht. Die neu entwickelte, registergestützte Zensusmethode verbindet die Auswertung von vorhandenen Verwaltungsregistern, insbesondere des Melderegisters, mit einer Stichprobenbefragung von höchstens zehn Prozent der Einwohner. Die Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen soll im Herbst 2010 erfolgen. Sie werden bis voraussichtlich April 2012 bestehen, wobei die Hauptarbeitsbelastung im Jahr 2011 liegt. Die Sicherung der statistischen Geheimhaltung verlangt dabei eine strikte Trennung von anderen Verwaltungsstellen. Eine der ersten Aufgaben der Erhebungsstellen wird es sein, die notwendige Zahl von Erhebungsbeauftragten zu gewinnen und auf ihre Aufgabe als Interviewer in den Haushalten vorzubereiten. In Sachsen-Anhalt werden dafür etwa 2.700 Personen benötigt. Deshalb soll es neben der in erster Linie angestrebten freiwilligen Übernahme dieser Aufgabe auch die Möglichkeit einer Verpflichtung geben. Dies betrifft vor allem Bedienstete des Landes, der Landkreise und der Gemeinden, kann aber auch jede Bürgerin und jeden Bürger betreffen, die oder der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Kosten der Vorbereitung und Durchführung des Zensus belaufen sich für die Länder und Kommunen insgesamt auf rund 677 Millionen Euro. Sachsen-Anhalt muss mit Kosten in Höhe von 24 Millionen Euro rechnen. Der Bund gewährt den Ländern eine Finanzzuweisung in Höhe von 250 Millionen Euro, Sachsen-Anhalt wird davon 5,7 Millionen Euro erhalten. Bei den Kommunen führt die Aufgabe zur Einrichtung und zum Betrieb örtlicher Erhebungsstellen zu einer finanziellen Mehrbelastung in Höhe von insgesamt 6,7 Millionen Euro. Entsprechend dem Konnexitätsprinzip werden diese Kosten erstattet. Erhebungsstellen werden in folgenden Städten eingerichtet: Aschersleben, Bad Dürrenberg, Bernburg (Saale), Bitterfeld-Wolfen, Blankenburg (Harz), Burg, Dessau-Roßlau, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Halle (Saale), Hansestadt Gardelegen, Hansestadt Osterburg (Altmark), Hansestadt Salzwedel, Hansestadt Stendal, Hettstedt, Jessen (Elster), Köthen (Anhalt), Landsberg, Lutherstadt Eisleben, Lutherstadt Wittenberg, Magdeburg, Merseburg, Möckern, Naumburg (Saale), Oschersleben (Bode), Quedlinburg, Querfurt, Sangerhausen, Schönebeck (Elbe), Staßfurt, Teutschenthal, Weißenfels, Wernigerode, Wolmirstedt, Zeitz und Zerbst (Anhalt). Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung