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Magdeburg, den 16.06.2010

Zielvereinbarung zwischen Justiz- und Finanzministerium - Mehr Kostentransparenz bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 054/10 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 054/10 Magdeburg, den 17. Juni 2010 Zielvereinbarung zwischen Justiz- und Finanzministerium - Mehr Kostentransparenz bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften Magdeburg (MJ). Justizministerin Angela Kolb und Finanzminister Jens Bullerjahn haben die Fortsetzung des Pilotprojektes zur Budgetierung mit Kosten-Leistungs-Rechnung an Gerichten und Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt vereinbart. Durch die Aufstellung so genannter Produkthaushalte auf Basis einer Kosten- und Leistungsrechnung werden nicht wie bisher Einnahmen- und Ausgaben dargestellt, sondern Dienstleistungen beziehungsweise Produkte ¿ zum Beispiel in Zivil-, Familien- oder Strafsachen ¿ der Justiz definiert. ¿Diese Darstellung führte zu einer besseren Kostentransparenz und hat zugleich geholfen, das Kostenbewusstsein innerhalb der Justiz weiter zu erhöhen¿, so Kolb. Die Justiz des Landes hat die Einführung neuer und moderner Steuerungsmethoden ¿ wie mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmt und vom Ministerpräsidenten in seiner heutigen Regierungserklärung gefordert ¿ fortgesetzt und dabei im Land eine Vorreiterrolle eingenommen. Die Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung wird bis zum Ende des Jahres 2010 bei allen Ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Die Budgetierung wird zurzeit in den Landgerichtsbezirken Stendal und Dessau-Roßlau erprobt und soll nach einer abschließenden, positiven Evaluierung im ganzen Bezirk des Oberlandesgerichts sowie dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft eingeführt werden. Die mit der neuen Art der Haushaltsaufstellung verbundene Budgetierung stärkt die Eigenverantwortung der Gerichte und trägt dazu bei, die Fach- und Finanzverantwortung zusammenzuführen. Innerhalb des vorgegebenen Finanzrahmens werden an Stelle sonst relativ starrer Vorgaben, wofür wie viel Geld eingesetzt werden darf, größere Handlungsspielräume eröffnet. So haben die Gerichte im Landgerichtsbezirk Stendal diese Aufgabe im Jahr 2009 überaus erfolgreich gelöst. So konnten die Gerichte ein Plus von ca. 900.000,- Euro erwirtschaften. Ca. 490.000,- Euro flossen dem Landeshaushalt als Effizienzgewinn bzw. Rendite zu. Die verbleibenden 410.000,- Euro stehen den Gerichten im Haushaltsjahr 2010 zur Verbesserung ihrer Infrastruktur zusätzlich zur Verfügung. Finanzminister Bullerjahn sieht in diesem Pilotprojekt die Anforderungen und Vorteile, die eine leistungsbezogene Planaufstellung und -bewirtschaftung bietet, umgesetzt. Aus seiner Sicht hat das Justizministerium damit im Land als erstes Ressort die haushaltsrechtlich gegebenen Spielräume vollumfänglich genutzt. Die hier gesammelten Erfahrungen, die durch das enge Zusammenwirken beider Häuser in diesem Prozess gewonnen werden konnten, sind hilfreich bei der weiteren Ausgestaltung der haushaltswirtschaftlichen Modernisierungsprozesse. Bullerjahn: ¿Für mich ist unstrittig, dass dieses Thema in Zukunft weiter Bedeutung gewinnen wird und sich die Landesverwaltung allen Bereichen einer modernen Verwaltungspraxis öffnen muss. Insbesondere unter den Gesichtspunkten, dass sowohl Fach- und Finanzverantwortung in einer Hand liegen sollte, als auch effiziente Organisations- und Verwaltungsstrukturen zusammengehören und letztlich geeignete Steuerungsinstrumente erarbeitet werden müssen¿. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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