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Magdeburg, den 17.06.2010

Ministerpräsident Böhmer: Ungeteilte Zustimmung ist in der Demokratie selten

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 344/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 344/10 Magdeburg, den 19. Juni 2010 Ministerpräsident Böhmer: Ungeteilte Zustimmung ist in der Demokratie selten ¿Kritik gehört zum Wesen der Demokratie¿, dies betont Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in seiner Videobotschaft. Speziell Gebietsreformen würden immer kritisch begleitet, so Böhmer. Das sei schon vor 20 Jahren bei der Wiedereinführung der Länder im Osten Deutschlands nicht anders gewesen als jetzt bei der Gemeindegebietsreform, die der Landtag von Sachsen-Anhalt gerade verabschiedet hat. In Erinnerung an die Verabschiedung des Ländereinführungsgesetzes am 22. Juli 1990 sagt Böhmer: ¿Die Neugliederung des DDR-Gebiets wurde ähnlich kontrovers diskutiert wie heute die Gemeindegebietsreform.¿ Auch damals habe nicht jeder Bürger mit der erfolgten Grenzziehung übereingestimmt. Und nicht jeder Wunsch konnte berücksichtigt werden. Bei aller Kritik dürfe aber nie vergessen werden, dass ¿keine Demokratie ohne die Respektierung von demokratisch legitimierten Mehrheitsentscheidungen des Gesetzgebers lebensfähig ist¿. Ungeteilte Zustimmung sei in einer Demokratie eher selten. Trotzdem, so Böhmer, gebe es ¿keine bessere Staatsform als die Demokratie. Jeder darf seine Meinung und seine Vorschläge einbringen. Am Ende entscheidet der demokratisch gewählte Gesetzgeber mit Mehrheit. Man muss eine demokratisch gefundene Mehrheitsentscheidung nicht als richtig empfinden, wenn man überstimmt wurde, aber sie muss gelten. Das ist die Grundlage eines demokratischen Staatsverständnisses.¿ Böhmer verweist in seiner Videobotschaft noch einmal die Notwendigkeit der Reform: ¿Die Gemeindegebietsreform war infolge der demografischen Entwicklung im Interesse unseres Landes und seiner Zukunftsfähigkeit unumgänglich. Nur größere und damit leistungsstärkere Gemeinden werden ihre Aufgaben auch in Zukunft effizient und zur Zufriedenheit ihrer Bürgerinnen und Bürger erfüllen können. Eine sogenannte Zwangseingemeindung war auch für den Gesetzgeber nur die letzte Gestaltungsmöglichkeit. Wer sich nicht kompromissbereit zeigt, der darf sich am Ende nicht beklagen, wenn politische Entscheidungen anders ausfallen, als er sich das gewünscht hat.¿ Die Videobotschaft ist ab sofort unter www.sachsen-anhalt.de abrufbar. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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