Abschluss der Gemeindegebietsreform: Übersicht über die Gesetzesbeschlüsse
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 076/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 076/10 Magdeburg, den 18. Juni 2010 Abschluss der Gemeindegebietsreform: Übersicht über die Gesetzesbeschlüsse Der Landtag hat heute die gesetzgeberische Phase der Gemeindegebietsreform abgeschlossen. Das Zweite Begleitgesetz zur Reform und elf Einzelgesetze für die Zuordnung der Gemeinden in den jeweiligen Landkreisen wurden in der Fassung der Beschlussempfehlungen des Innenausschusses sowie der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen. Die Änderungsanträge der Linken wurden abgelehnt. Wir stellen die wichtigsten Bestimmungen der zwölf Gesetze im Überblick dar: Zweites Begleitgesetz - Wenn eine durch Gesetz zugeordnete Gemeinde vor ihrer Auflösung nach § 86 Absatz 1 a der Gemeindeordnung beschließt, dass für ihr Gebiet für die erste Wahlperiode nach der Eingemeindung die Ortschaftsverfassung eingeführt wird, dann bildet der bisherige Gemeinderat den Ortschaftsrat, der bisherige Bürgermeister wird Ortsbürgermeister. - Soweit nach Eingemeindungen keine Neuwahl des Stadt- oder Gemeinderates stattfindet, so entsendet jede eingemeindete Gemeinde mindestens ein zusätzliches Mitglied, das aus der Mitte des bisherigen Gemeinderates gewählt wird. Einen entsprechenden Beschluss können auch die Ortschaftsräte von Orten fassen, die aufgrund freiwilliger Vereinbarungen eingemeindet wurden, ohne dass eine Neuwahl des Stadt- oder Gemeinderates stattfand. - Für die erste Wahlperiode nach einer Gebietsänderung erhalten Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher das Recht, mit aufschiebender Wirkung zu verlangen, dass der Gemeinderat erneut über eine wichtige Angelegenheit beschließt, die ihre Ortschaft betrifft. - Ortschaftsräte können in ihren Sitzungen Einwohnerfragestunden durchführen. Das Zweite Begleitgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung im Gesetzblatt in Kraft. Altmarkkreis Salzwedel Betroffene Gemeinden Zuordnung Besonderheiten Inkrafttreten Fleetmark, Mechau, Rademin, Vissum Eingemeindung in die Stadt Arendsee 1.1.2011 Mehmke Eingemeindung in den Flecken Diesdorf (Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf) 1.9.2010 Breitenfeld, Dannefeld, Estedt, Hottendorf, Jävenitz, Jeggau, Jerchel, Kassieck, Köckte, Letzlingen, Lindstedt, Mieste, Miesterhorst, Peckfitz, Sachau, Seethen, Sichau, Solpke Eingemeindung in die Hansestadt Gardelegen Neuwahl des Stadtrates 1.1.2011 Steinitz, Wieblitz-Eversdorf Eingemeindung in die Hansestadt Salzwedel 1.1.2011 Badel, Jeggeleben, Zethlingen Eingemeindung in die Stadt Kalbe (Milde) 1.1.2011 Landkreis Anhalt-Bitterfeld Betroffene Gemeinden Zuordnung Besonderheiten Inkrafttreten Görzig, Stadt Gröbzig, Piethen Eingemeindung in die Stadt Südliches Anhalt 1.9.2010 Landkreis Börde Betroffene Gemeinden Zuordnung Besonderheiten Inkrafttreten Bornstedt, Rottmersleben Eingemeindung in die Gemeinde Hohe Börde 1.9.2010 Drackenstedt, Druxberge, Ovelgünne Eingemeindung in die Gemeinde Eilsleben (Verbandsgemeinde Obere Aller) 1.9.2010 Everingen Eingemeindung in die Stadt Oebisfelde-Weferlingen 1.9.2010 Stadt Hadmersleben Eingemeindung in die Stadt Oschersleben (Bode) 1.9.2010 Zuckerdorf Klein Wanzleben Eingemeindung in die Stadt Wanzleben-Börde 1.9.2010 Burgenlandkreis Betroffene Gemeinden Zuordnung Besonderheiten Inkrafttreten Dehlitz (Saale), Sössen, Zorbau Eingemeindung in die Stadt Lützen 1.1.2011 Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz, Stadt Teuchern, Trebnitz Neugründung der Stadt Teuchern Neuwahl von Stadtrat und Bürgermeister 1.1.2011 Reinsdorf Eingemeindung in die Stadt Nebra (Unstrut) (Verbandsgemeinde Unstruttal) 1.9.2010 Burgwerben, Großkorbetha, Leißling, Reichardtswerben, Schkortleben, Storkau, Tagewerben, Wengelsdorf Eingemeindung in die Stadt Weißenfels 1.9.2010 Landkreis Harz Betroffene Gemeinden Zuordnung Besonderheiten Inkrafttreten Neudorf Eingemeindung in die Stadt Harzgerode 1.9.2010 Bad Suderode, Stadt Gernrode, Rieder Eingemeindung in die Stadt Quedlinburg 1.1.2011
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