Stadt-Umland-Verbandsgesetz soll aufgehoben werden
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 352/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 352/10 Magdeburg, den 22. Juni 2010 Stadt-Umland-Verbandsgesetz soll aufgehoben werden Die Landesregierung hat heute in ihrer auswärtigen Kabinettssitzung in Lutherstadt Eisleben den Gesetzentwurf zur Aufhebung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes und des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes zur Anhörung freigegeben. Mit der Verabschiedung von zwölf Gesetzen zur kommunalen Neugliederung hat der Landtag am vergangenen Freitag die landesweite Gemeindegebietsreform zum Abschluss gebracht. Diese Reform hat auch und gerade in den verdichteten Stadt-Umland-Räumen der kreisfreien Städte Halle (Saale) und Magdeburg die dortige kommunale Gebietsstruktur gravierend verändert. Im Umland der beiden Städte wurden leistungsfähige Einheitsgemeinden als starke Partner zu den Oberzentren geschaffen. Aufgrund ihrer einheitlichen Aufgaben- und Entscheidungszuständigkeit sind diese Einheitsgemeinden in der Lage, die vielfältigen infrastrukturellen Aufgaben und Probleme in diesen Verflechtungsbereichen gemeinsam mit dem jeweiligen Oberzentrum zu bewältigen, den notwendigen Interessenausgleich herbeizuführen und eine geordnete Entwicklung des Gesamtraumes zu sichern. Die Existenz einer regionalen Planungs- und Verwaltungsebene in Form der Stadt-Umland-Verbände ist deshalb nicht mehr zwingend erforderlich. Die Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg waren mit dem Stadt-Umland-Verbandsgesetz vom 17. Oktober 2007 geschaffen worden. Im Hallenser Verbandsgebiet waren 34 und im Magdeburger Verbandsgebiet 32 mit dem jeweiligen Oberzentrum verflochtene Gemeinden Mitglied. Durch eine gemeinsame Flächennutzungsplanung sollte dem erhöhten Abstimmungsbedarf im verflochtenen Raum Rechnung getragen und ein sachgerechter Ausgleich der unterschiedlichen Planungsinteressen der zahlreichen Städte und Gemeinden gewährleistet werden. Die einstmals große Zahl der in den Stadt-Umland-Verbänden zusammengeschlossenen Umlandgemeinden wird sich nach Abschluss der Gemeindegebietsreform von insgesamt 66 auf nun 20 Gemeinden verringern. So wird es im Verflechtungsraum der Stadt Halle und der Stadt Magdeburg jeweils nur noch zehn Einheitsgemeinden geben. Die den Stadt-Umland-Verbänden Halle und Magdeburg gegenwärtig obliegende Aufgabe der Flächennutzungsplanung kann künftig von den kreisfreien Städten und den Einheitsgemeinden wahrgenommen werden. Mit der Auflösung der Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg kann eine zusätzliche Verwaltungsebene abgeschafft und damit der Verwaltungsaufbau vereinfacht werden. Mit Auflösung der Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg und mit der zwischenzeitlich umgesetzten Kreisgebietsreform kann auch das Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz vom 11. Mai 2005 aufgehoben werden. Der Gesetzentwurf wird jetzt den Stadt-Umland-Verbänden Halle und Magdeburg, ihren Mitgliedsgemeinden und den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung zugeleitet. Die zweite Kabinettsbefassung ist für den 31. August 2010 geplant. Die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag ist für das Septemberplenum vorgesehen. Der am 30. April 2009 von der Landesregierung in den Landtag eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes, der sich derzeit in der Ausschussberatung befindet, würde im Falle der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Landtag gegenstandslos. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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