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Magdeburg, den 28.06.2010

Broschüre zum Betreuungsrecht: Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 060/10 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 060/10 Magdeburg, den 29. Juni 2010 Broschüre zum Betreuungsrecht: Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerium hat eine Neuauflage der Broschüre ¿Betreuung und Vorsorge ¿ ¿das geht jeden etwas an¿ herausgegeben. Der überarbeitete Leitfaden zum Thema Betreuungsrecht enthält viele Informationen rund um die Vorsorgevollmacht, die Betreuungs- und die Patientenverfügung. Musterformulare sind beigefügt. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Der Bundesgerichtshof hat gerade in einem Grundsatzurteil die Selbstbestimmungsrechte von Patienten gestärkt. Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass der freiwillig und verantwortungsbewusst geäußerte Willen eines Menschen, im Krankheitsfall beispielsweise auf lebensverlängernde medizinische Maßnahmen verzichten zu wollen, zu respektieren ist. Damit haben Betroffene - Patienten und Angehörige, aber auch Ärzte - jetzt deutlich mehr Rechtssicherheit.¿ Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung hat jeder die Möglichkeit, seinen Willen zu dokumentieren und für einen Ernstfall Vorkehrungen zu treffen. Ministerin Kolb ermuntert jeden Bürger, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen. ¿Jeder von uns kann in die Situation kommen, plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können dazu führen, dass man seine Angelegenheiten vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr selbst regeln kann. Wer dann seinen Willen nicht niedergeschrieben hat, muss damit rechnen, dass ein Fremder wichtige Entscheidungen trifft. Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht bleibt die Selbstbestimmung eines Betroffenen jedoch weitgehend bewahrt¿, so die Justizministerin. In der 32-seitigen Broschüre ¿Betreuung und Vorsorge¿ ist u. a. ausführlich beschrieben, was beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungs- und einer Patientenverfügung zu beachten ist, wie lange die Dokumente gelten und wo sie aufbewahrt werden sollten. Ein weiteres Kapitel widmet sich der ehrenamtlichen Betreuung. Die Broschüre ist kostenlos bei den Gerichten und im Justizministerium erhältlich und zugleich online verfügbar unter www.mj.sachsen-anhalt.de (Service/Publikationen). Postalische Bestellungen einzelner Exemplare sind möglich unter: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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