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Dessau-Roßlau, den 29.06.2010

(LG DE) Sitzungen in den Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2010:

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 011/10 Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 011/10 Dessau-Roßlau, den 30. Juni 2010 (LG DE) Sitzungen in den Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2010: Vorbehaltlich etwaiger Änderungen beginnen im Juli 2010 am Landgericht Dessau-Roßlau 33 Hauptverhandlungen, wobei zu Redaktionsschluss die Anklagen bzw. erstinstanzlichen Urteile überwiegend noch nicht vorlagen, so dass lediglich eine gekürzte Fassung erfolgt und eine Ergänzung der Pressemitteilung nachgesandt werden wird: 01.07.2010 Die 7. Strafkammer beginnt am 01.07.2010 um 9:00 Uhr eine Berufungsverhandlung gegen einen vierzigjährigen Iraker, den das Amtsgericht Dessau-Roßlau ¿ Schöffengericht - am 12.01.2010 wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt hatte. Der Angeklagte soll 1996/1997 bei dem seinerzeit 12- oder 13-jährigen Geschädigten in seiner Dessauer Wohnung bzw. in einer unbewohnten Wohnung jeweils den Analverkehr durchgeführt haben. Der Angeklagte und der Geschädigte kannten sich über private Fußballturniere. Der Angeklagte hat den Tatvorwurf bestritten. Die Berufung wird von dem Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und dem Geschädigten als Nebenkläger geführt. Fortsetzungstermine sind für den 05.07.2010 und 13.07.2010, jeweils 9:00 Uhr anberaumt. 06.07.2010 Aufgrund der Berufung der Staatsanwaltschaft überprüft die 7. Strafkammer am 06.07.2010 ab 9:00 Uhr ein Urteil des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen ¿ Schöffengericht ¿ vom 15.03.2010, durch das ein fünfzigjähriger, in Bad Homburg lebender Angeklagter unter Einbeziehung eines weiteren Urteils wegen besonders schweren Diebstahls in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden war. Der vielfach, auch einschlägig vorbestrafte Angeklagte soll in der Nacht vom 04.04.2007 auf den 05.07.2007 auf dem Betriebsgelände eines Gerüstbauunternehmens in Glebitzsch mit einem Lkw 140 Leitergänge (Wert pro Stück 237 ¿), 36 Gerüsttreppen (Wert/Stück: 317 ¿) (Gesamtwert: 44.592) sowie einen Gabelstapler im Wert von 23.850 ¿ entwendet haben, nachdem er sich mittels eines Bolzenschneiders Zutritt zu dem Gelände verschafft haben soll. Am 10.01.2008 soll er auf demselben Gelände Waren im Wert von ca. 20.000 ¿ entwendet haben. Schließlich soll er das Gelände am 04.04.2008 erneut aufgesucht und dort einen Gabelstapler im Wert von 24.000 ¿ entwendet haben. Das Diebesgut soll er jeweils auf sein Betriebsgelände in Bad Homburg bzw. nach Rossbach transportiert haben. Der Angeklagte hat sich geständig eingelassen. 07.07.2010 Ebenfalls im Rahmen einer Berufung befindet die 3. Strafkammer am 07.07.2010 ab 11:15 Uhr über den Tatvorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und unerlaubten Entfernens vom Unfallort (¿Unfallflucht¿) gegenüber einen 41-jährigen aus Burgkemnitz, der am 27.11.2009 von dem Strafrichter des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Ferner war ihm die Fahrerlaubnis für 2 Monate entzogen worden. Der Angeklagte soll am Nachmittag des 17.06.2008 auf Höhe der Ortslage Gräfenhainichen durch ein plötzliches Abbremsen nach einem Überholvorgang das Auffahren des Überholten verursacht haben und dann weiter gefahren sein. 08.07.2010 Aufgrund der von dem bereits mehrfach vorbestraften Angeklagten geführten Berufung steht am 08.07.2010, 9:00 Uhr, ein Urteil des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen - Strafrichterin ¿ zur Überprüfung, durch das der aus Burkina Faso stammende 34 Jahre alte Angeklagte wegen Leistungserschleichung (Bahnfahrt ohne gültigen Fahrschein) am 12.03.2009 auf der Strecke Bitterfeld/Halle zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt wurde. Ebenfalls vor der 7. Strafkammer beginnt um 13:00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 35-Jährigen aus Leipzig, der am 24.03.2010 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht Zerbst - Strafrichter ¿ zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt worden war. Der mehrfach, auch einschlägig vorbestrafte, geständige Angeklagte ist Berufungsführer. 09.07.2010 Die 3. Strafkammer wendet sich am 09.07.2010 ab 9:00 Uhr einem Urteil des Amtsgerichts Zerbst ¿ Schöffengericht ¿ vom 26.01.2010 zu, durch das ein 28 Jahre alter gebürtiger Wörlitzer wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 10 Fällen und des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in 23 Fällen im Stadtpark Dessau-Roßlau im Jahr 2008 zu einer 10-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. 15.07.2010 Die 7. Strafkammer verhandelt darüber hinaus am 15.07.2010 ab 9:00 Uhr eine Berufung eines am 24.03.2010 von dem Amtsgericht Köthen ¿ Strafrichterin ¿ verurteilten, in Köthen wohnhaften, mehrfach vorbestraften Angeklagten, der wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden war. Der Angeklagte soll ohne Zahlungsfähig- und -willigkeit am 18.09.2008 eine Internetbestellung über 110,19 ¿ ausgelöst und am 29.09.2009 bei einem Bekleidungsgeschäft in Dessau-Roßlau Waren zu 27,80 ¿ per Lastschrift gekauft haben, ohne dass sein Konto eine Deckung aufwies. Ab 12:30 Uhr muss sich im Rahmen einer Berufungsverhandlung vor der 7. Strafkammer ein 36 Jahre alter, derzeit inhaftierter und vielfach vorbestrafter Angeklagter verantworten, den das Amtsgericht Zerbst ¿ Strafrichter ¿ am 24.02.2010 unter Einbeziehung eines weiteren Urteils wegen Diebstahls in 2 Fällen am 26.06. und 06.07.2009 in einer Drogerie in Zerbst (Gesamtschaden ca. 480 ¿) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt hatte. 20.07.2010 Eine weitere Berufungsverhandlung vor der 7. Strafkammer findet am 20.07.2010 ab 9:00 Uhr gegen einen 57-jährigen Köthener statt, der vom Amtsgericht Köthen wegen Diebstahls geringwertiger Sachen in einem Köthener Lebensmittelgeschäft (Tabak im Wert von 6,80 ¿) am 19.04.2010 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden war. 22.07.2010 Vor der 7. Strafkammer soll am 22.07.2010 ab 9:00 Uhr eine Berufungsverhandlung im Hinblick auf ein Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau ¿ Strafrichterin - vom 20.05.2010 erfolgen. Durch dieses war der 23 Jahre alte, vielfach vorbestrafte Angeklagte wegen in Dessau begangener Diebstähle in 5 Fällen und Beleidigung im Zeitraum Dezember 2008/Januar 2009 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt worden. 27.07.2010 Am 27.07.2010 ab 9:00 Uhr hat ein 42-Jähriger Wittenberger vor der 7. Strafkammer die Gelegenheit, die Änderung eines Urteils des Amtsgerichts Wittenberg zu erwirken, durch das er am 08.04.2010 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt wurde. Dem vielfach auch wegen Gewaltdelikten strafrechtlich in Erscheinung getretenen Angeklagten wird vorgeworfen, alkoholisiert einem Kunden in einem Getränkeshop in Wittenberg mit einer Bierflasche derart auf den Kopf geschlagen zu haben, dass dieser eine erhebliche Platzwunde erlitt. Ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Wittenberg, vom 01.04.2010, steht zur Überprüfung durch die 7. Strafkammer um 13:30 Uhr. Ein 49 Jahre alter aus Coswig stammender Angeklagter war wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 70 Tagsessätzen verurteilt worden, weil er am 17.12.2008 bei der ARGE in Wittenberg durch falsche Angaben Zuvielleistungen erwirkt haben soll.   28.07.2010 Vor der 6. Großen Strafkammer beginnt ab 9:00 Uhr eine Verfahren gegen einen 50-jährigen bosnisch-herzegowinischen, derzeit in dieser Sache in Untersuchungshaft befindlichen Mann wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Er soll am Morgen des 04.02.2010 in Zerbst anlässlich eines Besuchs bei dem dort lebenden Sohn in der Wohnung der von ihm getrennt lebenden Ehefrau diese mit einer ca. 80 cm langen, ca. 1,4 kg schweren Vierkant-Metallstange auf den Kopf und den Körper geschlagen haben, wodurch die Geschädigte u.a. eine 6 cm lange glattrandige Wunde am Oberkopf sowie mehrere Hautunterblutungen und Schürfungen am gesamten Oberkörper und den Armen erlitten haben. Auslöser der Tat soll die Trennungssituation gewesen sein.  Fortsetzungstermine sind für den 29., und 30.07.2010 jeweils 9:00 Uhr geplant. 29.07.2010 Die letzte Berufungsverhandlung vor der 7. Strafkammer im Monat Juli beginnt um 13:30 Uhr. Bei dieser wendet sich ein einschlägig vorbestrafter 22-Jähriger gegen eine durch das Amtsgericht Köthen für die Entwendung eines Funkübertragungsgeräts (Wert: 26,99 ¿) verhängte sechsmonatige Freiheitsstrafe. Regine Förger stellv. Pressesprecherin Impressum: Landgericht Dessau-Roßlau Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30 Mail: pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

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