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Hansestadt Stendal, den 30.06.2010

(StA SDL) Überfall auf eine vietnamesische Familie in Burg

Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 003/07 Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 003/07 Stendal, den 3. August 2007 (StA SDL) Überfall auf eine vietnamesische Familie in Burg Am Mittwoch, dem 01.08.2007, fand in einer Wohnung in Burg eine private Feier statt. Etwa gegen 23.30 Uhr sollen sich neben dem 18jährigen Bewohner der Wohnung zwei weitere Personen, nämlich eine 19jährige männliche Person sowie ein 1969 geborener Mann, die alle unter Alkoholeinfluss gestanden haben sollen, zu der gegenüberliegenden Wohnung begeben haben, in der eine vietnamesische Familie mit ihrem 14jährigen Sohn und einer neunjährigen Tochter lebt. Einer der Beschuldigten soll die Wohnungstür eingetreten haben und die Beschuldigten sollen sodann zunächst die Tatopfer mit ausländerfeindlichen Parolen belegt haben. Der 18jährige Beschuldigte habe dem vierzehnjährigen Opfer mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen, wovon dieser leichte Prellungen davongetragen hat. Der erwachsene Beschuldigte soll den Familienvater angegriffen haben und der 19jährige Beschuldigte soll die neunjährige Tochter und eine ebenfalls anwesende achtjährige Freundin geschubst haben. Danach sollen die Beschuldigten die Wohnung wieder verlassen haben. Die Tatopfer informierten die Polizei, die gegen 23.40 Uhr am Tatort eintraf. Nach einer Erstbefragung hat die geschädigte Familie sodann zunächst ihre Wohnung auf eigenen Wunsch verlassen. Nach ihrer Rückkehr am Morgen des 02.08.2007 stellten die Tatopfer fest, dass die Wohnung ein zweites Mal betreten worden sein muss. Die Wohnung war verwüstet und es fehlten ein DVD-Player und ein SAT-Receiver. Die  Durchsuchung der Wohnung des 18jährigen Beschuldigten hat zum Auffinden der technischen Geräte geführt. Die ausführliche Vernehmung der Geschädigten konnte erst im Laufe des 02.08.2007 durchgeführt werden, weil eine ausreichende Verständigung ohne Hinzuziehung eines Dolmetschers nicht möglich war. Die Beschuldigten wurden am 02.08.2007 vorläufig festgenommen. Die heranwachsenden Beschuldigten sind polizeibekannt und auch wegen Körperverletzungsstraftaten bereits in Erscheinung getreten. Der dritte Beschuldigte ist bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Der 18jährige Beschuldigte hat in seiner polizeilichen Vernehmung eingeräumt, mit den anderen Beschuldigten seine Wohnung verlassen und sich zu der Nachbarwohnung begeben zu haben. Diese will er aber nicht betreten haben und sich auch zunächst an Straftaten nicht beteiligt haben. Später sei er aber mit dem 19jährigen Beschuldigten zurückgekehrt und habe die Geräte mitgenommen. Der 19jährige Beschuldigte hat sich in seiner polizeilichen Vernehmung eingelassen, in der Wohnung der Geschädigten gewesen zu sein und ausländerfeindliche Parolen geschrieen zu haben. An Gewalttätigkeiten gegenüber den Geschädigten habe er sich nicht beteiligt. Die technischen Geräte habe er mit dem 18jährigen Beschuldigten gemeinsam entwendet. Der erwachsene Beschuldigte hat in seiner polizeilichen Vernehmung lediglich eingeräumt, die Wohnungstür eingetreten zu haben. Weitere Angaben, auch zu den Mitbeschuldigten, machte er nicht. Gegen den 18jährigen und den 19jährigen Beschuldigten hat die  Staatsanwaltschaft am 02.08.2007 Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen des dringenden Tatverdachts, unter anderem einer gefährlichen Körperverletzung beantragt. Gegen den erwachsenen Beschuldigten wurde kein Haftbefehlsantrag gestellt, weil gegen ihn kein Haftgrund besteht. Vertreter der Polizei haben inzwischen Kontakt zu der geschädigten Familie zwecks Ergreifung von vertrauensbildenden Maßnahmen aufgenommen. Weiterhin werden durch die Polizei Schutzmaßnahmen und Alarmierungsmöglichkeiten angestrebt, um die Familie so weit wie möglich vor weiteren Übergriffen zu schützen. Wilkmann Leitende Oberstaatsanwältin Impressum: Staatsanwaltschaft Stendal Pressestelle Scharnhorststraße 44 39576 Stendal Tel: (03931) 58-4302 Fax: (03931) 58-4444 Mail: pressestelle@sta-sdl.justiz.sachsen-anhalt.de

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