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Hansestadt Stendal, den 30.06.2010

 (StA SDL) Ermittlungen gegen eine Krankenschwester des Altmark-Klinikums Gardelegen eingestellt

Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 001/09 Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 001/09 Stendal, den 17. Dezember 2009  (StA SDL) Ermittlungen gegen eine Krankenschwester des Altmark-Klinikums Gardelegen eingestellt Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stendal, das im Februar 2009 auf Grund einer Mitteilung der Geschäftsführung des Altmark-Klinikums Gardelegen  eingeleitet worden war, ist abgeschlossen. Seitens der Klinik war aufgefallen, dass im Jahr 2008 sowie im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 16. Februar 2009 eine unverhältnismäßig hohe Anzahl von Patienten während der Dienstzeiten der Krankenschwester verstorben ist. Um zu klären, ob die Beschuldigte schuldhaft den Tod von ihr anvertrauten Patienten herbeigeführt hat, ist das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover zunächst mit der Auswertung der Krankenunterlagen der während der Dienstzeiten der Beschuldigten verstorbenen Patienten beauftragt worden. Im Ergebnis haben die rechtsmedizinischen Sachverständigen die Exhumierung und Obduktion der Leichen von fünfzehn im Jahre 2008 verstorbener Patienten empfohlen. Da in elf Fällen eine Kremation erfolgt ist, konnte dieser Empfehlung nur bezüglich der Leichen von vier Verstorbenen entsprochen werden. Darüber hinaus sind die Leichen der zwei erdbestatteten Patienten exhumiert und obduziert worden, die im Jahre 2009 während des Dienstes der Krankenschwester verstorben sind. Nach dem Ergebnis der rechtsmedizinischen Leichenöffnungen war ein pathologisch-anatomisch sicherer Nachweis der jeweiligen Todesursache nicht möglich, weil die Befunderhebung durch die weit fortgeschrittene innere und äußere Leichenfäulnis erheblich erschwert war. Die danach erforderlichen chemisch-toxikologischen Untersuchungen beinhalteten u. a. ein Screening auf 120 toxikologisch relevante Verbindungen, darunter auch auf solche Substanzen, mittels derer in vergleichbaren Verfahren der Tod von Patienten herbeigeführt worden ist. Nach Abschluss ihrer Untersuchungen sind die Sachverständigen zu dem Ergebnis gelangt, dass sich keine Hinweise auf eine Aufnahme bzw. Beibringung toxikologisch relevanter Medikamente ergeben hätten, die nicht durch die Krankenunterlagen abgedeckt wären. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Patienten infolge der bei ihnen vorbestehenden schweren Erkrankungen verstorben sind. Jedoch könne eine Intoxikation als mögliche Todesursache prinzipiell auch nicht ausgeschlossen werden, weil infolge der langen Leichenliegezeiten bestimmte Substanzen nicht mehr nachweisbar seien. Das Ermittlungsverfahren ist daher mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt worden. Brigitte Strullmeier stellv. Pressesprecherin Impressum: Staatsanwaltschaft Stendal Pressestelle Scharnhorststraße 44 39576 Stendal Tel: (03931) 58-4302 Fax: (03931) 58-4444 Mail: pressestelle@sta-sdl.justiz.sachsen-anhalt.de

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