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Salzwedel, den 02.07.2010

Litauer mit Falschgeld erwischt, Strafe folgt auf dem Fuß

PRev Salzwedel - Pressemitteilung Nr.: 167/10 PRev Salzwedel - Pressemitteilung Nr.: 167/10 Salzwedel, den 3. Juli 2010 Litauer mit Falschgeld erwischt, Strafe folgt auf dem Fuß Gegen 14:00 Uhr versuchte ein ausländisch sprechender junger Mann in einem Eisgeschäft in Salzwedel mit einem 50 Euroschein Eis zu kaufen. Der aufmerksamen Verkäuferin kam dieser Schein verdächtig vor und sie nahm ihn nicht an. Sie informierte anschließend sofort die Polizei. Bei Aufnahme der Anzeige vor Ort erkannte die Salzwedelerin die Person, welcher in Begleitung von zwei weiteren jungen Männern war, auf der Straße wieder und teilte dies entsprechend mit. Die Verdächtigen konnten durch die eingesetzten Beamten der Kriminal- und der Schutzpolizei ergriffen werden. In diesem Zusammenhang wurde auch ihr Fahrzeug festgestellt und ein weiterer mutmaßlicher Komplize angetroffen. Die Verdächtigen waren im Besitz von Waren von geringem Wert, welche offensichtlich erst kürzlich gekauft wurden und die Rückschlüsse auf die jeweilige Verkaufseinrichtung zuließen. Es handelte sich dabei ein Blumen- und ein Schokoladengeschäft. Sofortige Ermittlungen ergaben, dass dort mit falschen 50 Euroscheinen bezahlt wurde. Bis zum Eintreffen der Polizei war das in den jeweiligen Läden noch nicht bemerkt worden. Weiter wurde ca. 2000,- ¿ an Bargeld bei den Tatverdächtigen gefunden und sichergestellt. Bei den 4 auf frischer Tat gestellten Männern handelt es sich um Litauer im Alter von 29,23,20 und 17 Jahren. Sie wurden vorläufig festgenommen. Durch die Polizei Salzwedel wurde dieses Verfahren rasch vorangetrieben und noch am 01.07.2010 die Staatsanwaltschaft Stendal eingeschaltet. Zwischenzeitlich konnte anhand eines im Pkw gefundenen Spielzeugs, im Wert von etwas über 9,- ¿, eine weitere Tat in Gardelegen bekannt gemacht werden. Am heutigen Tag erfolgte die Vorführung der Beschuldigten im Amtsgericht Salzwedel zur Durchführung des von der Staatsanwaltschaft Stendal beantragten beschleunigten Verfahrens. Im Ergebnis dieses Verfahrens wurden drei Täter (29,23,20) zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, verurteilt. Gegen den 17-Jährigen wurde nach Jugendstrafrecht verhandelt. Hier sprach der Richter eine Ermahnung aus. Das sichergestellte Bargeld wurde beschlagnahmt. Weiterhin wurde die Rückgabe des herausgegebenen Wechselgelds an die Geschädigten beschlossen. Die Polizei ruft im Zusammenhang mit diesem Fall zu einer erhöhten Aufmerksamkeit, insbesondere wenn geringwertige Ware mit großen Geldscheinen gekauft wird, auf. Prüfen sie die Sicherheitsmerkmale der Geldscheine. Mitunter, wie auch in diesem Fall, sind Fälschungen sehr schwer erkennbar. Insbesondere das Hologramm, die Wertzahl mit variabler Farbe (Purpurrot und Olivgrün) und das Durchsichtregister sollte besonders beachtet werden. Gern können sie sich auch bei uns beraten lassen. Impressum: Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel Pressestelle Große Pagenbergstr. 10 29410 Salzwedel Tel: (03901) 848 198 Fax: (03901) 848 210 Mail: bpa.prev-saw@polizei.sachsen-anhalt.de

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