(LG DE) Sitzungen in den Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2010:
Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 013/10 Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 013/10 Dessau-Roßlau, den 2. Juli 2010 (LG DE) Sitzungen in den Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Juli 2010: Vorbehaltlich etwaiger Änderungen beginnen im Juli 2010 am Landgericht Dessau-Roßlau folgende weitere Verhandlungen: 06.07.2010 Die 8. Strafkammer verhandelt ab 9:00 Uhr gegen einen 58 Jahre alten Angeklagten aus Dessau-Roßlau, dem vorgeworfen wird, im Zeitraum vom 22.06.2009 bis 24.08.2009 im Stadtgebiet Dessau-Roßlau versucht zu haben, eine andere Person mit Gewalt zu nötigen, sexuelle Handlungen von ihm zu dulden, und in 8 Fällen Personen beleidigt zu haben. Am 23.06.2009 soll der Angeklagte in der Hausmannstraße eine Frau am Arm gepackt und versucht haben, sie in ihr Gesicht zu schlagen, während er sie fragte: ¿Wollen wir ficken?¿. Die Zeugin soll sich selbst aus dem Griff befreit haben und weggelaufen sein. Sechs weitere Geschädigte soll er ebenfalls unvermittelt bei einer Begegnung auf der Straße gefragt haben, ob sie mit ihm ¿ficken¿ wollten bzw. geäußert haben, dass er dies gerne hätte, wobei er den Geschädigten teilweise an die Brust oder das Gesäß gefasst haben soll. Der Angeklagte ist überwiegend geständig. Ein Fortsetzungstermin ist für den 08.07.2010, 9:00 Uhr, vorgesehen. 07.07.2010 Ein 24-jähriger Wittenberger hat Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg ¿ Jugendrichterin ¿ eingelegt, durch das er am 27.10.2009 wegen uneidlicher Falschaussage in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden war. Er soll anlässlich einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Wittenberg am 27.02.2008 und der darauf fußenden Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dessau-Roßlau am 27.09.2006 die dortigen Angeklagten wider besseres Wissen entlastet haben. 20.07.2010 Ab 9:00 Uhr führt die 8. Strafkammer ein Sicherungsverfahren mit dem Ziel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gegen einen 29 Jahre alten, nunmehr in Mühlanger lebenden Wittenberger durch. Ihm wir vorgeworfen, durch 3 Straftaten im Zeitraum vom 03.11.2008 bis 04.05.2009 ¿ jeweils im Zustand der Schuldunfähigkeit ¿ zwei Körperverletzungen begangen bzw. einen anderen bedroht zu haben. So soll er am 30.11.2008 seiner Mutter zwei Faustschläge ins Gesicht versetzt haben und sie am 3./4.5.2009, während sie schlief, erneut mit der Faust geschlagen und durch ein Stoßen gegen die Bettumrandung ihren Sturz verursacht haben, so dass sie eine Kopfplatzwunde und eine Rippenprellung davon getragen haben soll. Ferner soll er dem Betreuer seiner Mutter gedroht haben, ihn ¿um die Ecke zu bringen¿. Der Angeklagte ist bereits mehrfach, überwiegend wegen Diebstahls strafrechtlich in Erscheinung getreten, wobei es vielfach wegen Schuldunfähigkeit zu Einstellungen der Verfahren kam. 21.07.2010 Die 2. Strafkammer wendet sich am 21.07.2010 ab 9:00 Uhr einem 17-Jährigen zu, dem vorgeworfen wird, am 08.09.2009 und 24.03.2010 in Köthen durch 3 Straftaten eine sexuelle Nötigung zum Nachteil einer erwachsenen Frau, einen sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit einer Körperverletzung zu dessen Nachteil sowie einen Diebstahl begangen zu haben. Der Angeklagte soll am 09.08.2009 gegen 18.00 Uhr in der Bernburger Straße auf die volljährige Geschädigte getroffen sein. Er soll ihr von hinten eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt, sie zwischen zwei parkenden Autos zu Boden gestoßen und sie nach unten gedrückt haben. Hierbei habe er ihr auf den Kopf geschlagen und sie an den Haaren gezogen. Mit der rechten Hand soll er in ihren Ausschnitt gegriffen und mit der linken Hand in ihre Hose gefasst haben. Auf ihre Hilferufe habe der Angeklagte von ihr abgelassen. Nachdem sie aufgestanden sei, habe er ihre u. a. mit einem Handy und 100 ¿ gefüllte Handtasche an sich genommen und sei geflüchtet. Am 24.03.2010 soll er der damals acht Jahre alten Geschädigten vor einem Hausgrundstück einen Stoffbeutel über den Kopf gezogen, sie ebenfalls zu Boden gerissen und an die Scheide gefasst haben. Auf die Hilferufe des Kindes und das Klopfen einer Anwohnerin, die den Vorfall beobachtet haben soll, habe der Angeklagte von dem Kind abgelassen und sei geflohen. Der Angeklagte soll die Geschädigten zuvor beobachtet haben. Der Angeklagte ist derzeit im Haus Eisenhammer zur Vermeidung von Untersuchungshaft untergebracht. 27.07.2010 Die 1. Strafkammer verhandelt am 27.07.2010 ab 9:00 Uhr über die Berufung eines am 21.01.2010 von dem Amtsgericht Dessau-Roßlau ¿ Jugendrichterin ¿ verurteilten Dessauers (17 Jahre alt, zur Tatzeit 16) Verurteilten, der wegen Diebstahls eines durch ein Schloss gesicherten Fahrrads zu einer Jugendstrafe von 8 Monaten verurteilt worden war, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte ist geständig, jedoch bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Regine Förger stellv. Pressesprecherin Impressum: Landgericht Dessau-Roßlau Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30 Mail: pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de
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