Finanzzuweisung Straßenbau: Verbandsgemeinde An der Finne erhält 65.845 Euro
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 084/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 084/10 Magdeburg, den 9. Juli 2010 Finanzzuweisung Straßenbau: Verbandsgemeinde An der Finne erhält 65.845 Euro Zur Aufbringung der Eigenanteile für vom Bund geförderter Straßenbaumaßnahmen wurden der Verbandsgemeinde An der Finne 65.845,00 Euro vom Innenministerium zur Verfügung gestellt. Der Zuweisungsbetrag fließt in den 2. Teilabschnitt des Ausbaus der Verbindungsstraße Kalbitz ¿ Marienroda. Bei der Summe handelt es sich um notwendigen Eigenanteil, um weitere Finanzhilfen des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen die Kommunen, die diesen Eigenanteil finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist eine bedeutende Voraussetzung dafür, um als Region für Einheimische, Touristen und Unternehmen attraktiv zu sein. Da aber die Verbandsgemeinde nicht in der Lage gewesen wäre, dieses Vorhaben finanziell aus eigener Kraft zu schultern, steht das Land hilfreich zur Seite. Denn Konsolidierung heißt nicht, notwendige Investitionen dauerhaft zu blockieren.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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