: 46
Magdeburg, den 12.07.2010

(LG MD) Aktuelles für Juli 2010

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 046/10 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 046/10 Magdeburg, den 13. Juli 2010 (LG MD) Aktuelles für Juli 2010 Raubmordprozess gegen Hausmeister ¿ Urteil erwartet 22 Ks 22/09  (Mord) ¿ 2. Strafkammer In dem am 3. März 2010 begonnen Prozess wird für Freitag, den 16.07.2010, um 09.30 Uhr, Saal E 12 die Urteilsverkündung erwartet. Am 08.07 wurden die Schlußvorträge (Plädoyers) gehalten. Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt. Die Verteidigung hat Freispruch gefordert. Hintergrund: Am Freitag, den 05.02.2010 wurde der Angeklagte Peter P. (geb. März 1946) in Hamburg aufgrund eines Haftbefehles der 2. Strafkammer vom 13.01.2010 wegen Mordes festgenommen. Der Angeklagte soll am 29. Januar 2008 in Magdeburg die 87-jährige Rentnerin Erna B. in Magdeburg ermordet haben, nachdem er sich mit einem Generalschlüssel Zutritt zur Wohnung des Opfers verschafft hatte, um nach Geld zu suchen. Als die Rentnerin vom Einkaufen zurückkam soll sie den Hausmeister überrascht haben. Der Angeklagte soll dann die Frau erdrosselt haben, um weiter stehlen zu können (Mordmerkmale: Habgier und Verdeckung einer Straftat). Aus der Wohnung soll der Angeklagte knapp 500 Euro entwendet haben. In einem ersten Prozess ist der Angeklagte  nach 19 Verhandlungstagen am 16.12.2008 durch die 1. Strafkammer des Landgerichts freigesprochen worden. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe  am 15.10.2009 das freisprechende Urteil auf (Az.  4 StR 287/09 als pdf zu finden unter www.bundesgerichtshof.de). Die 2. Strafkammer muss nun den Prozess erneut durchführen und hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft wieder einen Haftbefehl erlassen. Das Gericht hat aufgrund einer vorläufigen Würdigung der Akten und den Hinweisen im Urteil des Bundesgerichtshofs den dringenden Tatverdacht bejaht. Dringender Tatverdacht (= große Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte der Täter ist) ist erforderlich, damit die Untersuchungshaft angeordnet werden kann. Mordprozess beginnt: Leiche im Kofferraum 21 Ks 9/10  1. Strafkammer 2 Angeklagte 3 Nebenkläger 3 Sachverständige 34 Zeugen Prozessbeginn:               Freitag, 23. Juli 2010, 9.30 Uhr, Saal A 23 Fortsetzungstermine:     4., 5., 20., 23., 30. August, 1., 3., 27. September, 1., 4., 11., 12., 13., 14. Oktober, jeweils 9.30 Uhr, Saal A 23 Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Mai 1987 geborenen Stefan W. vor am 12. Dezember 2009 in Magdeburg den Ex-Lebenspartner seiner Freundin und Mitangeklagten Nicole D. (geb. Oktober 1988) getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht vom Mordmerkmal Heimtücke aus. Nicole D. ist wegen Strafvereitelung angeklagt worden. Sie soll bei der Beseitigung der Leiche und von Spuren geholfen haben. In der Tatnacht war der Angeklagte mit seinem PKW in einen Verkehrsunfall auf der A 14 verwickelt. In diesem Zusammenhang wurde die Leiche im Kofferraum entdeckt. Im Ermittlungsverfahren hat sich Stefan W. auf Notwehr berufen. Nicole D. hat von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Der Angeklagte W. befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft. Christian Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung