Verkehrsminister Daehre: Novelliertes ÖPNV-Gesetz sichert stabiles Nahverkehrsangebot in Sachsen-Anhalt
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 383/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 383/10 Magdeburg, den 13. Juli 2010 Verkehrsminister Daehre: Novelliertes ÖPNV-Gesetz sichert stabiles Nahverkehrsangebot in Sachsen-Anhalt Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Sachsen-Anhalt soll auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels flächendeckend gewährleistet werden. Die Novellierung des ÖPNV-Gesetzes, der die Landesregierung heute zugestimmt habe, definiere dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen, teilte Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre heute nach der Kabinettssitzung in Magdeburg mit. ¿Mit den Änderungen schaffen wir die Voraussetzung dafür, auch in den nächsten Jahren ein attraktives und zugleich stabiles Nahverkehrsangebot zu sichern¿, betonte der Minister. Mit der Neuregelung erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte als so genannte Aufgabenträger in den nächsten drei Jahren eine planbare Mittelausstattung von insgesamt 70 Millionen Euro pro Jahr. Künftig können sie den öffentlichen Nahverkehr und die Schülerbeförderung aus einer Finanzmasse organisieren und so ein nachhaltiges Gesamtsystem entwickeln. Zudem soll bei allen Investitionen, die vom Land gefördert werden, die Barrierefreiheit grundsätzlich gewährleistet sein. Mit der Änderung des ÖPNV-Gesetzes nutzt das Land Sachsen-Anhalt eine Öffnungsklausel im Personenbeförderungsgesetz des Bundes. Danach können landesspezifische Regelungen im Bereich der Ausgleichsleistungen für Ausbildungsverkehre erlassen werden. Bisher flossen die Mittel des Landes für den Ausbildungsverkehr direkt an die Unternehmen und waren von Schülerzahlen und Reiseweiten abhängig. Wegen zurückgehender Schülerzahlen hat diese Säule der ÖPNV-Finanzierung jedoch in den zurückliegenden Jahren zunehmend an Tragfähigkeit eingebüßt. Außerdem ist mit dieser Finanzierung ein erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden, der künftig entfällt. Nach der ersten Kabinettsbefassung im April dieses Jahres wurde die Gesetzesnovelle bis Ende des vorigen Monats mit den Beteiligten diskutiert. Nach der zweiten Kabinettsbefassung kann das veränderte ÖPNV-Gesetz jetzt dem Landtag zugeleitet werden und ab 1. Januar 2011 in Kraft treten. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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