Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Geschwindigkeitsmessungen; Innenminister Holger Hövelmann: Ein guter Tag für die Verkehrssicherheit
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 088/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 088/10 Magdeburg, den 20. Juli 2010 Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Geschwindigkeitsmessungen; Innenminister Holger Hövelmann: Ein guter Tag für die Verkehrssicherheit Das Bundesfassungsgericht hat in seinem heutigen Beschluss klargestellt, dass Foto- und Videoaufnahmen zur Feststellung der Geschwindigkeit von Fahrzeugen bei Vorlage eines konkreten Tatverdachts rechtlich zulässig sind. Innenminister Hövelmann (SPD): ¿Das ist ein guter Tag für die Verkehrssicherheit, denn fast 10 % aller Verkehrsunfälle resultieren aus einer überhöhten Geschwindigkeit, eine der Hauptunfallursachen in unserem Land.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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