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Magdeburg, den 25.07.2010

Feld- und Waldbrände im ganzen Land Aeikens: Landwirte müssen Pflugstreifen bei der Getreideernte anlegen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 127/10 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 127/10 Magdeburg, den 23. Juli 2010 Feld- und Waldbrände im ganzen Land Aeikens: Landwirte müssen Pflugstreifen bei der Getreideernte anlegen Magdeburg. Vor dem Hintergrund mehrerer Brände, die in den vergangenen Tagen während der Getreideernte von Feldern auf Waldbestände übergegriffen haben, macht das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt auf die Waldbrandschutzverordnung des Landes aufmerksam. Danach ist bei der Ernte von Getreide während der Waldbrandwarnstufen III und IV ist auf Feldern in geringerem Abstand als 30 Metern zu Wald unmittelbar nach Anschnitt des Getreides auf der dem Wald zugekehrten Seite ein fünf Meter breiter durchgepflügter Pflugstreifen anzulegen. Im Hinblick auf die Möglichkeit der Beantragung von Ausnahmen zur Anlage von Pflugstreifen sagte Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens: ¿Trotz der Niederschläge in den vergangenen Tagen herrscht weiterhin punktuell Brandgefahr. Feldwege mit vertrocknetem Gras sind keine wirksame Feuerbarriere.¿ Landwirten, die keine Pflugstreifen bei der Getreideernte anlegen, drohen Bußgelder bis zu 50.000.- Euro. Text der Waldbrandschutzverordnung vom 30. Dezember 1996 Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 2/1997, ausgegeben am 16.01.1997 § 7 Pflugstreifen bei der Getreideernte (1) Bei der Ernte von Getreide während der Waldbrandwarnstufen III und IV ist auf Feldern in geringerem Abstand als 30 m zu Wald unmittelbar nach Anschnitt des Getreides auf der dem wald zugekehrte Seite ein 5 m breiter durchgepflügter Pflugstreifen anzulegen. (2) Die Forstbehörde kann auf Antrag Befreiung von dem Gebot des Absatzes 1 erteilen insbesondere, wenn die zwischen Getreidefeld und Wald liegende Fläche wegen ihrer Beschaffenheit nicht dazu geeignet ist, auf dem Getreidefeld entstehendes Feuers dem Wald zu übertragen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de

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