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Halle (Saale), den 27.07.2010

Landesförderung für ungewollt kinderlose Paare

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 082/10 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 082/10 Halle (Saale), den 2. Juli 2010 Landesförderung für ungewollt kinderlose Paare Informationen und Antragsformulare auf den Internetseiten des Landesverwaltungsamtes Ab sofort stehen die wichtigsten Informationen zum Thema Förderung von Maßnahmen der assistierenden Reproduktion (künstliche Befruchtung) auf den Internet-Seiten des Landesverwaltungsamtes zur Verfügung. Unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst. Dort finden Interessierte ebenfalls die entsprechenden Antragsformulare, die Richtlinie und Ansprechpartner. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des für die Reproduktionsförderung zuständigen Referates Landesjugendamt/Familie und  Frauen stehen bei Nachfragen und Beratungsbedarf gern zur Verfügung. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt ungewollt kinderlose Paare bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierenden Reproduktion. Als erstes Bundesland fördert Sachsen-Anhalt dabei neben verheirateten Paaren auch Paare ohne Trauschein. Gefördert werden können der zweite und dritte Versuch mit bis zu 900 Euro und der vierte Behandlungszyklus mit bis zu 1.800 Euro. Als Bedingung für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung durch das Land gilt, dass die Paare ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Das Alter der Frau muss zwischen 25 und 40, das des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren liegen. Zugleich müssen ein Behandlungsplan sowie die ärztliche Erklärung zur Notwendigkeit der Behandlung vorliegen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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