Förderung des Straßenbaus: Landkreis Harz erhält vom Innenministerium über 100.000 Euro
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 094/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 094/10 Magdeburg, den 29. Juli 2010 Förderung des Straßenbaus: Landkreis Harz erhält vom Innenministerium über 100.000 Euro Insgesamt 104.791 Euro wurden, wie jetzt mit Ministerschreiben bekannt gegeben wurde, dem Landkreis Harz vom Innenministerium als aufzubringende Eigenanteile für vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Zuweisungsbeträge sind für die folgenden drei Straßenbauvorhaben im Landkreis Harz bewilligt: - 34.125 Euro für den Ausbau der Kreisstraßen 1314/ 1315, Ortslage Schlanstedt, - 62.525 Euro für den Ausbau der Kreisstraße 1321, Wegeleben bis zur Kreisgrenze (1. Bauabschnitt) und - 8.141 Euro für den Ausbau der Kreisstraße 2355, Ortsdurchfahrt Stecklenberg, (1. Bauabschnitt: Wurmbachbrücke). Die Straßenbaumaßnahmen werden durch den Bund finanziell gefördert, allerdings muss die antragstellende Kommune die dafür notwendigen Eigenanteile selbst erbringen. Da der Landkreis Harz finanziell nicht dazu in der Lage ist, so dass ein Wegfall der Förderung droht, wurden die Beträge vom Land auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellt. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Da sich der Landkreis Harz in der Haushaltskonsolidierung befindet, ist es ihm nicht möglich, die für die Straßenbaumaßnahmen notwendigen Eigenanteile selbst aufzubringen. Hierbei unterstützt ihn das Land, um so wichtige Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zu ermöglichen und somit letztendlich die Verkehrssicherheit für die Bewohner und Besucher des Landkreises zu erhöhen.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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