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Magdeburg, den 29.07.2010

Willems: Vorstoß aus NRW zu einem bundeseinheitlichen Schulgesetz realitätsfern

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 069/10 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 069/10 Magdeburg, den 30. Juli 2010 Willems: Vorstoß aus NRW zu einem bundeseinheitlichen Schulgesetz realitätsfern Zu dem Vorstoß der NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) zu einem bundeseinheitlichen Schulgesetz äußerte sich Bildungsstaatssekretär Winfried Willems: ¿Da der Bund keine Ermächtigung für ein Bundesschulgesetz hat (vergleiche Art. 70, 73, 74 des Grundgesetzes) wäre ein solches Gesetz verfassungswidrig. Theoretisch denkbar wäre eine Verfassungsänderung, die dem Bund im Bereich der Schule Gesetzgebungskompetenzen zuweisen könnte. Eine solche Verfassungsänderung bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates und ist daher wenig wahrscheinlich. Es hat im Übrigen wenig Sinn, an den Grundstrukturen der föderalen Ordnung der Bundesrepublik und den Kompetenzverteilungen zwischen Bund und Ländern zu rütteln. Die Gesetzgebungskompetenz  der Länder im Bereich der Schule besteht mit dem Beginn des Grundgesetzes 1949. Auch in der Weimarer Republik bestand ein vielfältiges Bildungswesen. Soweit sich Probleme an der Vielfältigkeit im Bildungswesen ergeben - und die sind nicht bestreitbar - müssen die tatsächlich gegebenen Möglichkeiten intensiver genutzt werden, z.B.: - Abschluss von Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der Bildungsplanung und Forschungsförderung und Nutzung aller Möglichkeiten zu Kooperation (vergleiche Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich) - Überprüfung des Art. 91b Grundgesetz zur Erweiterung der Kooperation im Schulbereich (Aufhebung des ¿Kooperationsverbotes¿) - Zielgerichtete Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) zu einer größeren Vereinheitlichung der Verhältnisse im Schulwesen.¿ Bildungsstaatssekretär Winfried Willems: ¿Sicherlich führt die föderale Struktur im Bildungswesen oftmals zu Problemen. Manchmal sind Länderegoismen (z.B. auf dem Gebiet der Lehrerbildung) nur schwer zu ertragen. Der Weg aber, zu einheitlichen Vorgaben der KMK zu kommen, ist alternativlos und muss konsequenter weitergegangen werden. Da gibt es auch schon Ergebnisse: Einheitliche Bildungsstandards für die Schulfächer, gemeinsame Vergleichsarbeiten, gemeinsame Standards für die Lehrerbildung, durchgängige Anerkennung von Abschlüssen, Leistungsvergleiche im Ländervergleich, Entwicklung von gemeinsamen Standards in Abschlussprüfungen usw. Man sollte aber nicht vergessen, das ein vielfältiges und begabungsgerechtes Bildungsangebot in den Ländern große Vorteile bietet. Gerade auch Eltern und Schüler in Sachsen-Anhalt nutzen die Möglichkeiten eines differenzierteren Schulwesens zunehmend.¿ Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7777 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Internet Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk

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