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Magdeburg, den 08.08.2010

Debatte um staatlichen Mindestlohn: Minister Haseloff gegen weitere Ost-West-Spaltung bei der Lohnfindung

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 142/10 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 142/10 Magdeburg, den 9. August 2010 Debatte um staatlichen Mindestlohn: Minister Haseloff gegen weitere Ost-West-Spaltung bei der Lohnfindung Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Reiner Haseloff spricht sich gegen einen staatlich festgelegten und nach Ost- und Westdeutschland differenzierten Mindestlohn aus. ¿Wir müssen endlich aufhören, die Lohnpolitik nach Ost und West zu unterscheiden. Im 20. Jahr der Deutschen Einheit sollte dies überholt sein und eine weitere Spaltung bei der Lohnfindung überwunden werden. Ich plädiere vielmehr für tariflich festgelegte Lohnuntergrenzen. Die Tarifpartner wissen am besten, welche Löhne in welcher Region und Branche gezahlt werden können. Und die können in bestimmten Branchen in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein auf einem ähnlicheren Niveau liegen als in Hamburg und Oberbayern.¿ Das unterstreicht Haseloff mit Blick auf die Forderung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, die einen gesetzlichen Mindestlohn mit einer Ost-West-Staffelung fordert. Vielmehr setzt der Arbeitsminister auf eine höhere Tarifbindung der hiesigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. ¿Ich führe dazu schon Gespräche mit den Sozialpartnern. Gerade die Gewerkschaften unterstützen mich darin und sind gegen staatliche Mindestlöhne, weil sie die Lohnuntergrenzen in den jeweiligen Branchen und Regionen eigenverantwortlich festlegen wollen. Dies geht jedoch nur mit starken Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Ich appelliere daher ausdrücklich an die Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich in ihren jeweiligen Interessenvertretungen stärker zu organisieren. Damit wären dann auch die Voraussetzungen geschaffen, dass die Löhne allgemeinverbindlich werden. Als Arbeitsminister unterstütze ich solche Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung auch für Sachsen-Anhalt.¿ Im Übrigen würde ein gesetzlicher Mindestlohn von sechs bzw. 6,50 Euro beispielsweise für eine/n Alleinerziehende/n mit zwei Kindern nicht ausreichen, um diese/n aus der Hilfebedürftigkeit zu befreien. Dafür müsste er bei rund 10,30 Euro liegen, so Haseloff. ¿Es ist unrealistisch zu glauben, dass die Mehrheit der Geringverdiener durch einen gesetzlichen Mindestlohn unabhängig von staatlichen Unterstützungsleistungen wird. Dies wäre auf Grund unterschiedlichster Familien- und Haushaltsgrößen nur mit einem unrealistisch hohen Mindestlohn möglich, der jedoch viele Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt kosten würde. Das hilft weder den Geringverdienern noch den Steuerzahlern.¿ Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de

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